Kreissynode Siegen I
Drastische Einsparungen auf
allen Ebenen
Alle eineinhalb Jahre eine
Pfarrstelle weniger
Die Informationen über die mittelfristige
Finanzplanung des Kirchenkreises Siegen und der Kirchengemeinden
im Kirchenkreis Siegen waren starker Tobak. Friedhelm Knipp, Vorsitzender
des Finanzausschusses, Verwaltungsleiter Hartmut Menzel und Superintendent
Friedemann Hillnhütter informierten die Synodalen auf der Sonderkreissynode
jetzt in Wilgersdorf über die Finanzentwicklung der nächsten Jahre.
In 2003 waren noch 2, 4 Mio. Euro mehr in der Haushaltsschatulle
als in 2005 erwartet werden. Ein Einnahmerückgang von 11,3 auf 8,9
Mio. Euro wird erwartet – Tendenz steigend. Dass diese Mindereinnahmen
von über 20 % nicht ohne Personal- und damit Aufgabenabbau einhergehen
können, dürfte mittlerweile jeder begriffen haben. 1,1 Mio. Euro
sollen beim Kirchenkreis mit seinen Referaten und Einrichtungen
eingespart werden, 0,4 Mio. Euro bei den Kindertageseinrichtungen
und ebensoviel bei den Pfarrstellen. Auch die Kirchengemeinden kommen
nicht ungeschoren davon.
Am deutlichsten wird schon jetzt die Entwicklung
bei den Kindertageseinrichtungen. 139 Gruppen unterhalten Kirchengemeinden
derzeit. Für 80 Gruppen wird voraussichtlich in den nächsten Jahren
noch Geld da sein. Pro 1400 Gemeindeglieder eine Kindergartengruppe
lautet eine Berechnung der Arbeitsgruppe für die mittelfristige
Finanzplanung, die eine Kirchengemeinde verkraften könnte. Dies
bedeutet, dass die Kirchengemeinden, die derzeit Kindergartenarbeit
betreiben, 59 Gruppen aufgeben müssen. Schwierige Verhandlungen
mit den Kommunen stehen bevor.
Superintendent Friedemann Hillnhütter machte
deutlich, dass die Kirchengemeinden in den nächsten Jahren mit weniger
Pfarrerinnen und Pfarrer auskommen müssen. Ab nächstem Jahr werden
die Geistlichen nicht mehr von der Landeskirche bezahlt, sondern
der Kirchenkreis erhält eine höhere Gemeindegliederzuweisung von
der Landeskirche und muss die Pfarrer dann selbst bezahlen. Leider
ist es nach neuesten Berechnungen nicht so viel mehr, wie die Pfarrbesoldung
ausmacht. Daher müssen kurzfristig etwa vier Pfarrstellen abgebaut
werden. Hillnhütter: „Bisher kommt auf 2171 Gemeindeglieder eine
Pfarrstelle, angestrebt werden 2300 bis 2500 Gemeindeglieder pro
Pfarrstelle. Bei der derzeitigen Entwicklung der Finanzzuweisung
allein, bezogen auf den Bevölkerungsrückgang bedeutet das eine Reduzierung
von einer Pfarrstelle alle eineinhalb Jahre.“ Die Finanzprobleme
des Kirchenkreises sind beileibe nicht hausgemacht. Steuerreform,
Bevölkerungsrückgang und die Wirtschaftsflaute schlagen voll zu
Buche.
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Finanzausschussvorsitzender
Friedhelm Knipp informierte die Kreissynode Siegen über die
Veränderungen der Gemeindefinanzierung.
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Es dauerte nicht lange in der Beratung, da
kam die Frage nach dem Pfarrvermögen und nach der Höhe der Gehälter
der Geistlichen. Der Justitiar der Landeskirche, Dr. Arne Kupke,
konnte Antwort geben. Die westfälische Landeskirche sei die viertgrößte
in Deutschland. Was das Pfarrvermögen anbelange, liege sie allerdings
nur an 16. Stelle. Zudem werde es als allerletzte Finanzierungssicherheit
in der Hinterhand behalten. Die relativ geringen Erträge, in der
Hauptsache aus Wald- und unbebauten Grundstücken, werden schon jetzt
für die Pfarrbesoldung herangezogen.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer hätten schon
ihren Teil zur Konsolidierung des Haushaltes beigetragen. Seit Jahren
erhielten sie keine Sonderzuwendungen, sprich Weihnachtsgeld und
Urlaubsgeld, mehr. Dieses Jahr werde es noch einmal ausgezahlt und
dann sei es damit sicherlich endgültig vorbei.
kp
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Keissynode Siegen II
Finanzsatzung beschlossen
Kirchengemeinden haben größere
Gestaltungsfreiheit
Mit großer Mehrheit beschloss jetzt die Synode
des Kirchenkreises Siegen eine neue Finanzsatzung, die ab 2005 Geltung
hat.
Das neue Finanzausgleichsgesetz der Landeskirche
tritt im Januar 2005 in Kraft und zwingt die Kirchenkreise, ihrerseits
ihre eigenen Finanzsatzungen anzupassen. Für den Kirchenkreis Siegen
die Gelegenheit, die Finanzierung des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden
auf andere Füße zu stellen und gleichzeitig den Gürtel gewaltig
enger zu schnallen. Friedhelm Knipp, Vorsitzender des Finanzausschusses,
erläuterte die Veränderungen.
Ab dem nächsten Jahr erfolgt die Zuweisung
der Kirchensteuer an die Kirchenkreise nur noch als Gemeindegliederpauschale.
Rund 75 % der geschätzten Einnahmen in 2005 in Höhe von 385 Mio.
Euro erhalten die Kirchenkreise. Auf den Kirchenkreis Siegen entfallen
bei 140.580 Gemeindeglieder eine Zuweisung von rd.14.572.826 Euro.
Zieht man davon die Pfarrbesoldung für derzeit 14,25 Kreispfarrstellen
und 64,5 Gemeindepfarrstellen ab, verbleiben für die Aufgaben des
Kirchenkreises und der Kirchengemeinden noch rd. 8,6 Mio. Euro.
Im Vergleich dazu betrugen die Einnahmen 2003 noch 11.3 Mio. Euro.
Die Planung und Finanzierung der Pfarrstelen
erfolgt auf Kirchenkreisebene. Den Bedarf des Kirchenkreises und
seiner Einrichtungen legt wie bisher jährlich die Kreissynode fest.
Für die Kirchengemeinden ändert sich allerdings
die Finanzierung.
Bisher erhielten die Gemeinden aus vier Töpfen
des Kirchenkreises ihr Geld. Eine Gemeindegliederpauschale von z.Zt.
37,50 Euro, eine Gebäudepauschale von 55 Euro pro 1000 Euro Versicherungssumme,
eine Kindergartenbedarfsdeckung in Höhe von 80 % der Trägerkosten
und ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 15%. Dies ergab ein sehr
kompliziertes Finanzierungsgeflecht mit Solidarbeiträgen untereinander
mit derzeit zwischen 45 Euro bis 71 Euro pro Gemeindeglied je nach
Gemeinde.
Ab 2005 soll es nur noch eine Gemeindegliederpauschale
geben. Eine erste Vorplanung ergab einen Betrag von 51 Euro pro
Gemeindeglied. Damit erhalten einige Kirchengemeinden mehr als bisher,
andere Gemeinen erheblich weniger. Um übermäßige Härten abzufedern,
wird in den nächsten drei Jahren eine Härteausgleichsregelung dafür
sorgen, dass keine Gemeinde mehr erhält als bisher und die Gemeinden,
die erheblich weniger erhalten müssten, einen Ausgleich gezahlt
bekommen, bis alle Gemeinden nach drei Jahren die gleichen Beträge
pro Gemeindeglied erhalten. Die hierfür zusätzlich benötigten Mittel
werden aus Rücklagen genommen. Danach sind die Gemeinden allein
für ihre Finanzwirtschaft verantwortlich und müssen ihre Ausgaben
von den Kirchensteuerzuweisungen komplett bestreiten. Sie können
dann selbst entscheiden, für welche Arbeitsbereiche sie die Mittel
verwenden und sind für die Gebäudeunterhaltungen selbst verantwortlich.
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Theologisch wurde es bei der Diskussion um
die neue Satzung auch. Anders als in anderen Kirchenkreisen, wo
die Kirchensteuereinnahmen weitgehend auf Kirchenkreisebene verbleiben
und von dort für die Gemeinden zentral verwaltet werden,hat der Kirchenkreis Siegen seiner reformierten
Tradition und der sogenannten „presbyterial-synodalen Ordnung“ Rechnung
getragen. Auf Kirchenkreisebene verbleibt nur das unbedingt Notwendige,
während die Kirchengemeinden die weitestgehende finanzielle Gestaltungsmöglichkeit
erhalten und die damit verbundene Verantwortung. Damit wird auch
in der Finanzsatzung deutlich: Die wichtigste Ebene in der Kirchenhierarchie
ist die Gemeindeebene. Dort findet in erster Linie Verkündigung,
Lehre, Leitung und Diakonie statt und muss entsprechend finanziert
werden.
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Die Synodalen der Kirchengemeinde
Klafeld brachten ihre Finanzbefindlichkeiten auf ihrem Tischsschild
zum Ausdruck.
kp
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Keissynode Siegen III
Regionen erleichtern Zusammenarbeit
In sieben Regionen hat die Synode des Kirchenkreises
jetzt das Kreisgebiet eingeteilt. Zwei bis sieben Kirchengemeinden
und zwischen 16.000 und 29.000 Gemeindeglieder umfassen die einzelnen
Gebiete. In den Regionen werden im Wahlturnus der Presbyterien sogenannte
Seniorinnen oder Senioren, in anderen Landeskirchen auch Hauptpastoren
genannt, gewählt, die die Zusammenarbeit moderieren sollen.
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Die sind von der Synode beauftragt, bis März
2005 eine Regionalversammlung der Synodalen ihrer Region einzuberufen,
um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und regionalen Gestaltung
in unterschiedlichen Arbeitsbereichen auszuloten.Die Kirchengemeinden
können auf der Ebene der Regionen Aufgaben wahrnehmen, für die die
Finanzkraft der einzelnen Gemeinde nicht ausreicht. Dazu kann beispielsweise
die Einstellung eines Jugendreferenten gehören oder die Gestaltung
der Pfarrdienste. Schulungen von ehrenamtlich Mitarbeitenden könnten
ebenfalls auf Regionenebene gestaltet werden.
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Die
Protestinhalte der Mitarbeitenden aus Kindertageseinrichtungen fanden
bei Superintendent Friedmann Hillnhütter offene Ohren: „Es geht
um Kinder- und Jugendarbeit, so viel wie wir uns leisten können“.
kp
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Keissynode Siegen IV
Kreissynode Siegen fordert
Verlängerung des Arbeitsvertrages des Geschäftsführers des Krankenhauses
Kredenbach
Eine heftige und hitzige Diskussion entfachte
jetzt auf der Kreissynode Siegen ein Antrag zum Krankenhaus Kredenbach,
den Pfr. Volker Bäumer, Ortspfarrer in Kredenbach und Mitglied des
Krankenhauskuratoriums, einbrachte. Gemeinsam mit Krankenhauspfarrer
Johannes Haastert hatte er den Antrag verfasst, hinter dem, so Bäumer,
alle nördlichen Kirchengemeinden und das Kuratorium des Krankenhauses
stehen.
Was war geschehen? In den lokalen Medien wurde
publik, dass die Geschäftsführung der Diakonie Südwestfalen gGmbH
unter Leitung der Geschäftsführersprechers Dr. Michael Stödtler
dem Geschäftsführer des Krankenhauses Peter Ohrndorf gekündigt hat.
Die Geschäftsführerin des Bethesdakrankenhauses in Freudenberg,
eine Frau aus dem Ruhrgebiet stammend, soll das Krankenhaus in Kredenbach
in Personalunion leiten. Superintendent Friedemann Hillnhütter,
Kraft Amtes Mitglied im Verwaltungsrat der Diakonie, hat nach eigenen
Angaben erst ein paar Tage vor der Sitzung und offensichtlich später
als andere Verwaltungsratsmitglieder, von dieser Kündigungsabsicht
erfahren.
Dieses Verfahren und vor allem die Entscheidung
der Geschäftsleitung der Diakonie hält Volker Bäumer nicht für hinnehmbar.
Das Krankenhaus sei sehr mit der Region, sowohl kommunal wie auch
kirchlich verbunden. Die Mitarbeitenden bis hin zu den Chefärzten
stünden zu dem Geschäftsführer, der mit dazu beigetragen habe, dass
eine weitaus höhere Spendenunterstützung des Krankenhauses als bei
den anderen Krankenhäuser seit langem verbucht werden könne.
Helmut Nölling, Synodaler und ehemaliger stellv.
Kreuztaler Bürgermeister, unterstützte den Antrag. Der jetzige Geschäftsführer
Ohrndorf gebe dem Haus Seele. Das Haus schreibe schwarze Zahlen.
Es gehe darum, wie in der Diakonie Entscheidungen
getroffen würden, betonte Johannes Haastert. Es dürfe nicht nur
um die Ökonomie gehen, sondern auch menschliche und evangelisch-
diakonische Aspekte müssten eine Rolle spielen.
Etliche Synodale erklärten sich von dem Antrag
überfordert, da sie die zu einer Entscheidung erforderlichen Hintergrundinformationen
nicht besäßen.
Günther Albrecht beschrieb ein „allgemeines
Unwohlsein“, dass zwischen Diakonie und Kirchenkreis Siegen bestehe.
Dr. Michael Stödtler machte deutlich, dass
durch diese Debatte in öffentlicher Synode sowohl das Ansehen der
Einrichtung als auch der Person des Geschäftsführers beschädigt
werde. Es gebe ein abgestimmtes regionales Pflegekonzept, das in
Kürze die Genehmigung des Landesministeriums erhalte. Die kleineren
Krankenhäuser würden gestärkt und das große Jung-Stilling-Krankenhaus
müsse etwas bluten. Jetzt werde eine neue Standortdiskussion entstehen.
Die Entscheidung innerhalb der Diakonie sei nach den üblichen Regeln
abgeschlossen worden. Der jetzige Stelleninhaber bleibe noch ein
Jahr im Amt und erhalte dann eine andere leitende Position in der
Diakonie. Die Informationspolitik der Personalveränderung sei mit
dem jetzigen Stelleninhaber abgesprochen worden. Die Entscheidung
werde sich langfristig als richtig erweisen.
Diakoniegeschäftsführer Horst Klein betonte,
die Entscheidungen seien von den zuständigen Gremien korrekt getroffen
worden.
Mit knapper Mehrheit stimmte die Synode dem
Antrag zu und forderte eine rückhaltlose Offenlegung der tatsächlichen
und wahren Entscheidungskriterien. Sie forderte standortbezogene,
auf das jeweilige Krankenhaus und seine Situation abgestimmte Entscheidungsprozesse,
die Mitarbeitende von Anfang an beteiligten und einbeziehen. Es
soll ein Konzept für die Klinik Kredenbach entwickelt werden, das
ihre Zukunftsperspektiven sieht und alle Mitarbeitenden derart mit
in die Verantwortung nimmt, dass sie nicht durch Entscheidungen
„von oben“ gefasst, entmündigt und vor vollendete Tatsachen gestellt
werden. Deswegen und nicht zuletzt forderte die Synode die Verlängerung
des Arbeitsvertrages des Stelleninhabers.
kp
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Keissynode Siegen V
Kirchenkreis mit abgespeckten
und klareren Strukturen
Sieben Fachbereiche strukturieren
die Aufgaben
Jetzt ist sie von der Kreissynode Siegen beschlossen
worden, die neue Struktur des Kirchenkreises. Ob sie hält, was sich
ihre Erfinder von ihr versprechen, muss sie jetzt zeigen.
Lang und zäh wurde die Beratung der neuen
Organisationsstruktur. Der Theologische Ausschuss hatte sich eingehend
mit dem Papier befasst und eine umfangreiche Tischvorlage mit diversen
Änderungsvorschlägen unterbreitet. Außerdem fühlten sich einige
Ausschüsse ihrer Bedeutung nicht angemessen berücksichtigt. Eine
grundlegende Änderung der Vorlage brachte die Diskussion allerdings
nicht zutage.
Sobald die neue Kreissatzung mit den eingearbeiteten
Änderungen sowie die Satzung für die Fachbereiche genehmigt und
veröffentlicht sind, können die zu bildenden sieben Fachbereiche
sich ihre Geschäftsordnung geben und ihre Arbeit nach den neuen
Regelungen aufnehmen. Dann gibt es einen Bereich Gemeindeberatende
Dienste, einen selbstständigen Bereich Ev. Gymnasium Siegen-Weidenau,
die Seelsorge/Beratung, die Telefonseelsorge, die Ehe-, Familien-
und Lebensberatung, den Fachbereich Gesellschaftliche Verantwortung
und die Schulbezogenen Dienste. Diesen Fachbereichen sind ein bis
fünf ehemals selbstständige Referate oder sonstige Einrichtungen
zugeordnet. Ein Synodaler Fachbereichsausschuss steuert bzw. koordiniert
und vernetzt die Arbeit innerhalb der Fachbereiche.
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Die Fachbereichsausschüsse
haben Entscheidungskompetenzen und entlasten so Superintendent und
Kreissynodalvorstand. Bei Bedarf können Unterausschüsse gebildet
werden. Das ehemals eigenständige Öffentlichkeitsreferat
ist nun als Stabsstelle dem Superintendenten direkt zugeordnet.
Lediglich der Finanzausschuss, der Nominierungsausschuss, der Theologische
Ausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss sind eigenständige
synodale Querschnittsausschüsse.
Bleibt abzuwarten, wie die Struktur mit Inhalt
gefüllt wird und die Arbeit verantwortlich auf mehr Schultern verteilt,
transparenter und flexibler gestaltet wird.
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Etliche
Zuschauer hatten sich diesmal bei der Kreissynode Siegen in der
CVJM-Jugendbildungsstätte Wilgersdorf eingefunden. Es mussten
zusätzlich Stühle gestellt werden
kp
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