Einkehrwochenende in Gnadenthal

 

Einkehrwochenende in Gnadenthal

Wie sieht erfülltes Leben
aus?

Vom 28. bis 30. Oktober bietet der
Kirchenkreis Siegen ein Einkehrwochenende in Gnadenthal bei Limburg
an.

Während des Wochenendes wird das Thema „Wie
sieht erfülltes Leben aus?“ aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet.

Eine Patentantwort zum Thema gibt es nicht,
da man die eigene persönliche Lebenserfüllung nur individuell beantworten
kann. Während des Einkehrwochenendes werden praktische Hilfen geboten,
auch vom christlichen Glauben her, ein möglichst erfülltes Leben
zu gestalten.

Das Leitungsteam setzt sich zusammen aus Pfrn.
Traute Herholz, die als Seelsorgerin in der Kinderklinik Siegen
arbeitet. Dort erlebt sie Menschen in intensiven, oft schweren und
herausfordernden Lebenssituationen. Peter Fischer ist Logotherapeut
i.A. und begegnet der Thematik aus Sicht der Therapie und Begleitung.
Pfr. Jürgen Dusza, Pfarramt für Gemeindeaufbau, gestaltet den theologischen
Rahmen des Wochenendes.

Die Teilnehmerzahl ist auf 24 Personen begrenzt.
Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern entweder mit Dusche /WC
ausgestattet zu einem Tagungspreis von 95 Euro oder lediglich mit
Waschgelegenheit (Dusche und WC auf dem Flur) zu einem Tagungspreis
von 75 €.

Anmeldungen an Pfr. Jürgen Dusza,
Burgstraße
18, 57072 Siegen,
Tel. 0271/5004-290,
eMail: juergen.dusza@kka-siegen.de

kp

 

Besuch aus Afrika im WMC

WMC
WENSCHTER MlTTWOCH
CLUB
Siegen – Geisweid
der Ev.-Ref. Kirchengemeinde Klafeld

Besuch aus Afrika im WMC

Andreas Wörster, gebürtig aus Weidenau, war
mit seinem Mitarbeiter Masauso Phiri – beide sind im südlichen Afrika
tätig – für sechs Wochen auf Urlaub in Weidenau. Er ist vielen von
uns bekannt. Seit 15 Jahren arbeiten er und sein Mitarbeiter in
den ärmsten Gebieten Afrikas.


Schwerpunkt ihrer Arbeit ist das Bemühen,
Schwerbehinderte aus ihrer Isolation zu befreien. Anhand von Dias
und Gesprächen haben sie uns einen Einblick in diese schwere, doch
auch beglückende Arbeit gegeben. Sie helfen Menschen, die lange
Jahre ihre armseligen Hütten nicht verlassen konnten, durch Beschaffung
von Rollstühlen wieder beweglicher zu werden.
 

Leider werden sie kaum von der Regierung in
ihrer Arbeit unterstützt. Hierzu Hause haben die Beiden einen recht
großen Förderkreis und können so mit vielen Spenden für ihre Arbeit
nach Afrika fliegen.

Der WMC hat sich dieser Aufgabe angenommen
und so konnten wir ihnen 571,50 € für ihre Arbeit mitgeben.

 

Wir wünschen Andreas Wörster und Masauso Phiri
einen guten Rückflug, viel Kraft und Freude an ihrer Arbeit und
Gottes gutes Geleit.

Lieselotte Kreutz

Superintendentin Annette Kurschus

Kreissynode Siegen wählte

Annette Kurschus zur Superintendentin

Damit hatte niemand wirklich gerechnet, dass
es nur eines Wahlgangs bedurfte, um das geistliche Leitungsamt im
Kirchenkreis Siegen wieder zu besetzen.

188 Stimmen gaben das Maß für die absolute
Mehrheit vor. 95 Stimmen musste ein Bewerber auf sich vereinen,
um gewählt zu sein. 104 Synodale wählten im ersten Wahlgang Annette
Kurschus für acht Jahre zur Superintendentin im Kirchenkreis Siegen.
Ein schnelles, eindeutiges und Mut machendes Ergebnis. Gerührt nahm
die neu gewählte Superintendentin nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
den kräftigen Applaus der Synodalen entgegen. Sie ist die
erste Frau, die dieses Amt im Kirchenkreis Siegen inne hat.


In ihrer Vorstellungsrede hob sie hervor,
ihre Aufgabe sehe sie darin, geistliche Akzente zu setzen. „Ich
werde in dieses Amt einbringen, was mich selber trägt.“ Der
Kirchenkreis hat ihrer Wahrnehmung nach große Stärken, durch die
das unverwechselbare Profil geschärft werden kann. Im Siegerland
seien außergewöhnlich viele Menschen im christlichen Glauben verwurzelt.
Dies sei ein kostbarer Schatz. Die Menschen seien ansprechbar für
geistliche Impulse. Besondere Förderung und Qualifizierung sollen
die Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden erhalten. Zudem legt
sie Wert darauf, Entscheidungen und Beschlüsse so transparent wie
möglich zu vermitteln.


Sie
alle haben neue leitende Ämter
im Kirchenkreis Siegen:
Synodalassessor
Hans-Werner Schmidt,
Superintendentin Annette Kurschus
und Scriba
Heiner Montanus

Foto Karlfried
Petri

Ihr Mitbewerber Pfarrer Rolf Fersterra ließ
es sich nicht nehmen, Annette Kurschus als erster herzlich zu gratulieren.
Auf ihn waren 41 Stimmen entfallen. Die Neuwahl wurde erforderlich,
nachdem Superintendent Friedemann Hillnhütter während des Diakonie-Konfliktes
zurück getreten war.

Des Weiteren wählten die Synodalen den bisherigen
Scriba Hans-Werner Schmidt zum neuen Synodalassessor. Heiner Montanus
setzte sich gegen seinen Mitbewerber Stefan König bei der Wahl zum
Scriba durch.

Vor der Wahl erläuterte Pfarrer Christoph
Meyer, Vorsitzender des Nominierungsausschusses, die Anforderungen
der Kirchenordnung an das Amt des Superintendenten, der in
gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes
den Kirchenkreis leite. Zusammengefasst seien die vier Kernfunktionen
des Amtes die geistliche Leitung, Seelsorge und Beratung, die Aufsicht
und die Repräsentation nach außen.

Ausgewählt hatte der Nominierungsausschuss
die beiden Bewerber nach einem Anforderungsprofil. Danach erwartet
der Ausschuss von den Kandidaten reformiertes theologisches Profil
und Dialogfähigkeit sowie Bereitschaft, sich auf das Erbe des Pietismus
im Siegerland einzulassen. Zudem bedarf es der persönlichen Reife
und einer gefestigten Persönlichkeit, der Gemeindenähe sowie seelsorglicher
Kompetenz. Nicht zuletzt sind Leitungsbegabung, integrative
und kommunikative Fähigkeiten sowie Teamfähigkeit gefragt.

kp

Neues aus der Toskana

Toskana-Gelder auf dem Weg
nach Siegen

Kirchenkreis erhält in Kürze
rd. 600.000 Euro von DB-Bank in Münster

Nach der Mittagspause erhielten die Synodalen
der vergangenen Synode des Kirchenkreises Siegen in Wilgersdorf
von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kirberger die hoffnungsvolle Kunde, dass
in Kürze ein Teil der veruntreuten „Toskana-Gelder“ wieder auf den
Konten des Kirchenkreises verbucht werden können.

Im Sommer 2001 hatte der damalige Verwaltungsleiter
Wolfgang Bohle rd. 1,8 Mio. Euro mit krimineller Energie unterschlagen
und in die Schweiz transferiert. Sie flossen zum Teil in eine Toskana-Immobilie.
550.000 Euro konnten damals sichergestellt werden, rd. 1,2 Mio.
Euro wurden bislang vom Kirchenkreis vergeblich zurückgefordert.
Weder der Empfänger des Geldes in der Schweiz, die Familie Schleininger,
noch die Kirchenbank, die die Geldbeträge zum Teil ohne ausreichende
Vollmacht überwiesen hatte, ließen sich auf die Kirchenkreisforderungen
ein. Erst nachdem eine 50-Seiten umfassende Klageschrift verfasst
und mit einer Frist zur Stellungnahme von einem Monat der heutigen
DB-Bank in Münster zuging, kam Bewegung in die Angelegenheit. Der
Vorstand der Bank erklärte sich ohne Anerkennung von Rechtspflichten
bereit, die Hälfte der ausstehenden Gelder dem Kirchenkreis zu überweisen.
Hinzu kommen die Hälfte der Kosten, die bisher entstanden sind,
um in der Schweiz die Rechtsposition durchzusetzen, und ein angemessener
Zinssatz von voraussichtlich 3%. Die Unterschriften sind zwar noch
nicht geleistet, aber so Kirberger, inhaltlich ist man sich einig.

Zudem wollen sich DB-Bank und Kirchenkreis
jetzt gemeinsam in der Schweiz um die noch ausstehenden Gelder bemühen.
Hierzu werden sowohl die entstehenden Kosten als auch die zu erwartenden
Erfolge geteilt. Letztere stehen mittlerweile gar nicht mehr so
schlecht. Ein grundsätzliches Anerkenntnis der Rückzahlung seitens
der Familie Schleininger liegt vor, wenngleich  aus Kirchenkreissicht
weit überzogene Gegenforderungen geltend gemacht werden. Verhandelt
wird beim Kreisgericht St. Gallen. Dies ist möglich, weil ein Schleininger-Familienmitglied
in der Schweiz wohnt. In der Schweiz hat Rechtsanwalt Kirberger
verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgreich durchführen können.
Zudem wird nach Schweizer Prozessrecht und Schuldrecht verfahren.

kp

Änderung Kirchenordnung

Lange Beratungen um Änderung
der Kirchenordnung

Verhältnis Juden und Christen
nicht wirklich geklärt

Die Synodalen taten sich auf der vergangenen
Kreissynode des Kirchenkreises Siegen nicht leicht mit der Ergänzung
des ersten Artikels der Kirchenordnung, geht es doch in ihm um eminent
wichtige Grundsätze des Kirche seins in Westfalen. Das Verhältnis
von Christen und Juden galt es grundsätzlich in der Kirchenordnung
festzuschreiben. Lange hatte man in der Landeskirche in den vergangenen
Jahren an vielen Stellen über dieses Thema beraten.

Eng mit diesem Thema verbunden ist die theologisch
unterschiedlich beantwortete Frage, ob Christen unter Juden missionieren
sollen oder nicht. Erschwert wird in unseren Landen die Beantwortung
auch wegen der großen Schuld, die das deutsche Volk gegenüber den
Juden auf sich geladen hat.

Dass die unterschiedlichen Standpunkte nicht
kompatibel sind, zeigte sich nach kurzer Zeit. Geht man doch von
unterschiedlich begründeten Denkansätzen aus, die sich wiederum
jeweils unterschiedlich auf Aussagen des Alten und Neuen Testamentes
beziehen.

Die einen halten zwei unterschiedliche Heilswege
für Juden und Christen für gegeben, die anderen einen Heilsweg für
Juden und Christen gleichermaßen. Bei den einen begründet sich der
Heilsweg für die Juden in der unverbrüchlichen Treuezusage Gottes
zu seinem Volk. Die anderen betonen die Christologie, wonach das
durch Christus erwirkte und im Glauben erfasste Heil für beide Gottesvölker
gelte. Schriftzitate halfen nicht wirklich weiter, da sie aus unterschiedlichen
Denkansätzen heraus unterschiedlich ausgelegt werden und sich die
Bibel zu dieser Fragestellung nicht eindeutig äußert. So blieb denn
nur die Abstimmung, um die Mehrheitsfrage zu klären. Für die „richtige“
theologische Einschätzung bleibt weiterhin nach gutem evangelischem
Brauch jeder für sich selber zuständig. Mit Mehrheit beschloss die
Synode, das Wort „alle“ einzufügen und brachte damit zum Ausdruck,
das Gott in Christus alle Menschen zu sich ruft.

Zur Empfehlung
an die Landeskirche beschlossen die Synodalen mit großer Mehrheit
folgende Ergänzung (fett hervorgehoben) des Artikels I der Kirchenordnung:

 


 
Die
Synodenvorlagen zu den Änderungen der Kirchengesetze brachte der
Vorsitzende des theologischen Ausschusses Rolf Fersterra sachkundig
ein.

Foto Karlfried
Petri

Die Evangelische Kirche von Westfalen urteilt
über ihre Lehre und gibt sich in ihrer Ordnung im Gehorsam gegen
das Evangelium von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche.

„Sie tut dies im Vertrauen auf den dreieinigen
Gott,
der Himmel und Erde geschaffen hat,
der Israel zu seinem
Volk erwählt hat
und ihm die Treue hält,
der in Jesus, dem
Juden,
dem gekreuzigten und auferstandenen Christus,
alle
Menschen zu sich ruft
und sie durch den Heiligen Geist
gemeinsam
mit Israel
zu seinen Zeugen
und zu Erben der Verheißung macht.“

In dieser Bindung und in der darin begründeten
Freiheit überträgt sie ihre Ämter, übt sie ihre Leitung aus und
erfüllt sie ihre sonstigen Aufgaben.

kp