Neues aus der Toskana

Toskana-Gelder auf dem Weg
nach Siegen

Kirchenkreis erhält in Kürze
rd. 600.000 Euro von DB-Bank in Münster

Nach der Mittagspause erhielten die Synodalen
der vergangenen Synode des Kirchenkreises Siegen in Wilgersdorf
von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kirberger die hoffnungsvolle Kunde, dass
in Kürze ein Teil der veruntreuten „Toskana-Gelder“ wieder auf den
Konten des Kirchenkreises verbucht werden können.

Im Sommer 2001 hatte der damalige Verwaltungsleiter
Wolfgang Bohle rd. 1,8 Mio. Euro mit krimineller Energie unterschlagen
und in die Schweiz transferiert. Sie flossen zum Teil in eine Toskana-Immobilie.
550.000 Euro konnten damals sichergestellt werden, rd. 1,2 Mio.
Euro wurden bislang vom Kirchenkreis vergeblich zurückgefordert.
Weder der Empfänger des Geldes in der Schweiz, die Familie Schleininger,
noch die Kirchenbank, die die Geldbeträge zum Teil ohne ausreichende
Vollmacht überwiesen hatte, ließen sich auf die Kirchenkreisforderungen
ein. Erst nachdem eine 50-Seiten umfassende Klageschrift verfasst
und mit einer Frist zur Stellungnahme von einem Monat der heutigen
DB-Bank in Münster zuging, kam Bewegung in die Angelegenheit. Der
Vorstand der Bank erklärte sich ohne Anerkennung von Rechtspflichten
bereit, die Hälfte der ausstehenden Gelder dem Kirchenkreis zu überweisen.
Hinzu kommen die Hälfte der Kosten, die bisher entstanden sind,
um in der Schweiz die Rechtsposition durchzusetzen, und ein angemessener
Zinssatz von voraussichtlich 3%. Die Unterschriften sind zwar noch
nicht geleistet, aber so Kirberger, inhaltlich ist man sich einig.

Zudem wollen sich DB-Bank und Kirchenkreis
jetzt gemeinsam in der Schweiz um die noch ausstehenden Gelder bemühen.
Hierzu werden sowohl die entstehenden Kosten als auch die zu erwartenden
Erfolge geteilt. Letztere stehen mittlerweile gar nicht mehr so
schlecht. Ein grundsätzliches Anerkenntnis der Rückzahlung seitens
der Familie Schleininger liegt vor, wenngleich  aus Kirchenkreissicht
weit überzogene Gegenforderungen geltend gemacht werden. Verhandelt
wird beim Kreisgericht St. Gallen. Dies ist möglich, weil ein Schleininger-Familienmitglied
in der Schweiz wohnt. In der Schweiz hat Rechtsanwalt Kirberger
verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgreich durchführen können.
Zudem wird nach Schweizer Prozessrecht und Schuldrecht verfahren.

kp