Änderung Kirchenordnung

Lange Beratungen um Änderung
der Kirchenordnung

Verhältnis Juden und Christen
nicht wirklich geklärt

Die Synodalen taten sich auf der vergangenen
Kreissynode des Kirchenkreises Siegen nicht leicht mit der Ergänzung
des ersten Artikels der Kirchenordnung, geht es doch in ihm um eminent
wichtige Grundsätze des Kirche seins in Westfalen. Das Verhältnis
von Christen und Juden galt es grundsätzlich in der Kirchenordnung
festzuschreiben. Lange hatte man in der Landeskirche in den vergangenen
Jahren an vielen Stellen über dieses Thema beraten.

Eng mit diesem Thema verbunden ist die theologisch
unterschiedlich beantwortete Frage, ob Christen unter Juden missionieren
sollen oder nicht. Erschwert wird in unseren Landen die Beantwortung
auch wegen der großen Schuld, die das deutsche Volk gegenüber den
Juden auf sich geladen hat.

Dass die unterschiedlichen Standpunkte nicht
kompatibel sind, zeigte sich nach kurzer Zeit. Geht man doch von
unterschiedlich begründeten Denkansätzen aus, die sich wiederum
jeweils unterschiedlich auf Aussagen des Alten und Neuen Testamentes
beziehen.

Die einen halten zwei unterschiedliche Heilswege
für Juden und Christen für gegeben, die anderen einen Heilsweg für
Juden und Christen gleichermaßen. Bei den einen begründet sich der
Heilsweg für die Juden in der unverbrüchlichen Treuezusage Gottes
zu seinem Volk. Die anderen betonen die Christologie, wonach das
durch Christus erwirkte und im Glauben erfasste Heil für beide Gottesvölker
gelte. Schriftzitate halfen nicht wirklich weiter, da sie aus unterschiedlichen
Denkansätzen heraus unterschiedlich ausgelegt werden und sich die
Bibel zu dieser Fragestellung nicht eindeutig äußert. So blieb denn
nur die Abstimmung, um die Mehrheitsfrage zu klären. Für die „richtige“
theologische Einschätzung bleibt weiterhin nach gutem evangelischem
Brauch jeder für sich selber zuständig. Mit Mehrheit beschloss die
Synode, das Wort „alle“ einzufügen und brachte damit zum Ausdruck,
das Gott in Christus alle Menschen zu sich ruft.

Zur Empfehlung
an die Landeskirche beschlossen die Synodalen mit großer Mehrheit
folgende Ergänzung (fett hervorgehoben) des Artikels I der Kirchenordnung:

 


 
Die
Synodenvorlagen zu den Änderungen der Kirchengesetze brachte der
Vorsitzende des theologischen Ausschusses Rolf Fersterra sachkundig
ein.

Foto Karlfried
Petri

Die Evangelische Kirche von Westfalen urteilt
über ihre Lehre und gibt sich in ihrer Ordnung im Gehorsam gegen
das Evangelium von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche.

„Sie tut dies im Vertrauen auf den dreieinigen
Gott,
der Himmel und Erde geschaffen hat,
der Israel zu seinem
Volk erwählt hat
und ihm die Treue hält,
der in Jesus, dem
Juden,
dem gekreuzigten und auferstandenen Christus,
alle
Menschen zu sich ruft
und sie durch den Heiligen Geist
gemeinsam
mit Israel
zu seinen Zeugen
und zu Erben der Verheißung macht.“

In dieser Bindung und in der darin begründeten
Freiheit überträgt sie ihre Ämter, übt sie ihre Leitung aus und
erfüllt sie ihre sonstigen Aufgaben.

kp