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Durch den Bevölkerungsschwund
gibt es im Kirchenkreis Siegen nur noch 133.500 Gemeindeglieder.
4.000 weniger als heute und damit entsprechend weniger an Zuweisungen.
Der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die keine Kirchensteuer
zahlen, nimmt zu.
Die Gemeindegliederpauschale,
also der Betrag, den die Kirchengemeinde als Pauschalbetrag für
jedes Gemeindeglied erhält, beträgt in diesem Jahr 44 Euro.
5 Euro weniger als im vergangenen Jahr. Und viel weniger als im
vorvergangenen Jahr. Erschrocken war so mancher Synodale, als er
für 2010 nur noch 28 Euro Gemeindegliederpauschale ausgewiesen sah.
Das reicht für eine ordentliche Gemeindearbeit hinten und vorne
nicht. Durch entsprechende Entlastungen der Gemeinden, die gegengerechnet
werden müssen, beträgt rein rechnerisch die Gemeindegliederpauschale
etwa 35.50 Euro. Aber auch das lässt nicht wirklich hoffen. Die
Löcher im enger zu schnallenden Gürtel reichen kaum noch aus. Ziel
ist, dass 78% aller Kirchensteuereinnahmen den Gemeinden zugewiesen
wird.
Im Bereich der
synodalen Dienste, also den kreiskirchlichen Referaten und Einrichtungen,
konnten manche Einsparungen umgesetzt werden. Das Ziel, nur noch
10% der Einnahmen für die Arbeitszweige zu verwenden, ist noch nicht
erreicht. Dies gilt auch für die Superintendentur und die Verwaltung.
250.000 bis 300.000 Euro ist man bislang noch von der hier anzupeilenden
12%-Marke entfernt. Bis 2010 bleibt noch eine Menge zu tun.
Freiwilliges
Kirchgeld zuversichtlich angehen
Mit großer Mehrheit
empfahl die Kreissynode Siegen jetzt den Kirchengemeinden, zur zusätzlichen
ständigen Finanzierung der kirchlichen Arbeit vor Ort ein freiwilliges
Kirchgeld einzuführen.
Den Kreissynodalvorstand
beauftragte die Synode, die Koordinierungsstelle Freiwilliges Kirchgeld
auf Dauer einzurichten. Die Koordinierungsstelle unterstützt die
Gemeinden bei der Einführung und der Umsetzung des Freiwilligen
Kirchgeldes. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Das Kreiskirchenamt
der Kirchenkreise Siegen/Wittgenstein berät die Gemeinden bei der
finanztechnischen Abwicklung.
Eine feste Kirchgeldstaffelung
nach Leistungsvermögen der Gemeindeglieder wird nicht vorgegeben.
Die Gemeindeglieder sollen in eigener Selbsteinschätzung die Höhe
ihrer regelmäßigen Beteiligung festlegen.
Der Landessynode
empfahl die Kreissynode, keinen generellen für alle Kirchengemeinden
verpflichtenden Kirchenbeitrag für Bezieher von Alterseinkünften
einzuführen und stattdessen alle Gemeinden aufzufordern, lokale
Kirchgeldaktionen durchzuführen.
In den letzten
Jahren hat die Evangelische Kirche von Westfalen und damit auch
die Kirchengemeinden vor Ort über ein Drittel ihrer ehemaligen Finanzkraft
verloren. Die Diskussionen in den vergangenen Jahren machen die
Notwendigkeit der Reduktion auf vielen Arbeitsfeldern schmerzlich
bewusst. Auch eine reduzierte Arbeit der Kirchengemeinden lässt
sich nicht mehr nur über Kirchensteuern finanzieren.
Vor Ort besteht
bei vielen Menschen eine hohe Verbundenheit mit ihrer Kirchengemeinde.
Die Angebote in vielfältiger Form und mit unterschiedlichen Schwerpunkten
werden dankbar angenommen. Zudem wird von den Kirchengemeinden erwartet,
dass sie sich als Volkskirche innerhalb der Gesellschaft und der
kommunalen Strukturen evangeliumsgemäß, wertevermittelnd und verlässlich
einbringt.
Die bisherigen
Kirchgeldaktionen in einigen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Siegen,
aber auch in anderen Kirchenkreisen, machen deutlich, dass die Gemeindeglieder
sehr wohl bereit sind, sich zusätzlich finanziell an der Arbeit
der Kirchengemeinde zu beteiligen. Dabei geht es nicht nur um den
finanziellen Beitrag, sondern auch um die Wertschätzung und die
Bedeutung der Angebote der Kirchengemeinden vor Ort, die nicht nur
einer regelmäßigen Finanzierung, sondern auch einer regelmäßigen,
verlässlichen Mitarbeit der Gemeindeglieder bedarf. Die Kirche wird
und muss sich noch mehr als schon geschehen von einer Versorgungskirche
zu einer Beteiligungskirche ihrer Mitglieder in vielfältiger Hinsicht
wandeln, so die Einschätzung der Koordinierungstelle.
Bei der Umsetzung
des Freiwilligen Kirchgeldes ist die Offenheit und Transparenz der
Zweckbindung und Verwendung von hoher Bedeutung. Die Gemeindeglieder
haben sowohl ein Recht darauf zu erfahren, wofür das Kirchgeld verwendet
werden soll, als auch darauf, was durch den Einsatz der finanziellen
Mittel in der Gemeinde entstanden ist. Daher kommt der Kommunikation
der kirchlichen Arbeit vor Ort ein sehr hoher Stellenwert zu. Beteiligung
bedeutet auch Informationsbeteiligung.
Die Einlassung
auf das Freiwillige Kirchgeld ist mit einem hohen Maß an Arbeit
für viele Gemeindeglieder verbunden und nicht nur ein Aufgabenfeld
für Pfarrerinnen und Pfarrer oder die Finanzkirchmeister. Es bedarf
einer Gesamtkonzeption, die mit dem Gemeindeprofil vor Ort zusammenhängt.
Und es muss, mit einem langen Atem versehen, immer wieder Informations-
und Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Wiedereintrittsstelle im
Kirchenkreis
Von Superintendentin
Annette Kurschus erfuhren die Synodalen, dass der Kreissynodalvorstand
kürzlich die Einrichtung eines Kirchenladens mit Wiedereintrittsstelle
in Geschäftsräumen in der Siegener Oberstadt beschlossen hat. Die
Räume in der Fußgängerzone Kölner Straße sollen zum 1. September
dieses Jahres angemietet werden. Die Siegener Innenstadtgemeinden
haben die Einrichtung des Kirchenladens mit Wiedereintrittsstelle
vorbereitet. Der Theologische Ausschuss hat das Thema Wiedereintrittsstelle
aufgegriffen. Der Kirchenkreis betreibt die Wiedereintrittsstelle
stellvertretend für die Gemeinden. Es ist noch zu bedenken, so die
Superintendentin, wie sich die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinden
einbringen können.
Debatte um die Kindergärten
Ergebnis: Zielgerichtete Vertagung
auf die Herbstsynode
Das Thema war
kompliziert. Mancher Synodale wusste manchmal nicht mehr so recht,
was denn nun gemeint war, auf der vergangenen Sitzung der Kreissynode
Siegen. Wichtig war das Thema. Es ging um die Kindergärten.
Und damit um ein Stück Zukunft und um Geld. Sollen nun die Kindergärten
in Zukunft weiter in der Trägerschaft der Gemeinden bleiben, von
denen einige die finanzielle Last nicht mehr tragen können und loslassen
müssen oder gibt es die Möglichkeit, die Kosten solidarisch gemeinsam
zu tragen, beispielsweise auf Kirchenkreisebene? Über die Frage
hat der Arbeitskreis Tageseinrichtungen für Kinder des Kirchenkreises
Siegen oft getagt, beraten und eine Verbundlösung erarbeitet. Das
Ergebnis fand nicht nur Zustimmung bei den Gemeinden. Schließlich
haben nicht alle Kirchengemeinden Kindergärten, und andere wiederum
mehr als genug.
Zu Beginn der
Beratungen ein mahnendes Wort der Superintendentin: „Mein Eindruck
ist, dass wir das synodale Element aus dem Blick verlieren. Die
eigenverantwortlichen Ortsgemeinden sind ein Schatz. Aber ohne die
Gemeinschaft des Kirchenkreises geht manches nicht. Wir können
nicht ohne einander.“
Pfr. Stefan König,
Vorsitzender des Arbeitskreises brachte die Vorlage in der Synode
ein. Das zu erwartende neue Kinderbildungsgesetz und die zurück
gehenden Finanzen forderten Handlungsbedarf, um möglichst viele
ev. Kindertageseinrichtungen dauerhaft zu erhalten. Zwei Grundüberlegungen
leiteten die Gedanken des Arbeitskreises: Zum einen sollte eine
größtmögliche Nähe zu den Ortsgemeinden beibehalten und zum andern
eine einander stärkende intensive Zusammenarbeit herbeigeführt werden.
König: „Wir können es uns nicht mehr leisten, vereinzelt zu agieren.
Wir müssen mit einer Stimme sprechen und dürfen uns nicht gegenseitig
Konkurrenz machen.“ König ist sich sicher, dass auch eine Verbundlösung
Rückbau nicht verhindert. auch wenn die Satzung in dieser Tagung
nicht beschlossen werde, erwarte er doch ein deutliches Richtungssignal.
Die Deutlichkeit
des Richtungssignals ließ zunächst zu wünschen übrig. Ein Initiativantrag
der Kirchengemeinden Olpe und Krombach stellte den Verbund in Frage,
hatte die gerechte Verteilung der Kirchensteuermittel nach der Gemeindegliederzahl
zum Ziel und eine Trägerschaft auf Gemeindeebene. Von Solidarfinanzierung
und Verbund keine Spur. Diakoniegeschäftsführer Horst Klein hielt
sogar den Begriff „Verbundlösung“ für falsch, da es sich ja gar
nicht um einen Verbund von eigenständigen Rechtsträgern handle,
was da angestrebt werde, sondern um einen Trägerwechsel, nämlich
von den Trägern Gemeinde zum Träger Kirchenkreis. Und überhaupt,
so Pfarrer Eckey aus Olpe, fordere die vorgeschlagene Satzung für
die „Ev. Tageseinrichtungen für Kinder“ eine Veränderung der Finanzsatzung.
Die sei jedoch erst seit drei Jahren in Kraft.
All diese Fragen
seien nicht wirklich wichtig, bringt sich Pfrn. Annegret Mayr in
die Diskussion ein. Es müsse erst einmal über die Wichtigkeit der
Kindertagesstätten beraten werden.
Die Synode einigte
sich zwischendurch darauf, die Details auf der Herbstsynode zu beraten.
Die weitere Diskussion
drehte sich um die Fragen, soll es eine solidarische Finanzierung
geben und ist der „Verbund“ das geeignete Instrumentarium und ist
es geeignet die Verhandlungsposition der Kirchengemeinden zu stärken.
Die Synode sprach
sich mit Mehrheit dafür aus, dass der bisherige Arbeitskreis die
Lösung eines Verbandes weiter verfolgt und dabei die Anregungen
der Synode berücksichtigt. Nach der Bekanntgabe des Kinderbildungsgesetzes
soll eine Trägerversammlung einberufen werden.
Hauptamtliche Jugendarbeit
im Blick
Wie viel hauptamtliche
Jugendarbeit müssen und können sich die Kirchengemeinden und der
Kirchenkreis in Zukunft leisten und wie kann diese Jugendarbeit
finanziell gesichert werden? Dieser Fragen hatte sich im vergangenen
Jahr eine vom Kreissynodalvorstand eingesetzte Arbeitsgruppe gewidmet,
die ihre ersten Ergebnisse jetzt der Kreissynode in Wilgersdorf
vorstellte.
Ähnlich wie bei
den Beratungen zum angestrebten Verbund der Kindertageseinrichtungen
spielt auch hier die Solidargemeinschaft des Kirchenkreises eine
Rolle. Einige Kirchengemeinden finanzieren eine eigene hauptamtliche
Kraft für Jugendarbeit und in einigen Kirchengemeinden leistet der
CVJM die kirchliche Jugendarbeit ehrenamtlich.
Den Vorschlag
der Arbeitsgruppe an die Synode trug Scriba Heiner Montanus vor.
Zumindest sieben hautamtliche Jugendreferentinnen oder –referenten,
entsprechend der Anzahl der sieben Regionen, empfiehlt die Arbeitsgruppe
als Mindestumfang hauptamtlich zu finanzieren. Dies entspricht einem
Kostenvolumen von 385.000 Euro oder 2,85 Euro pro Gemeindeglied
bei 135.000 Gemeindegliedern im Kirchenkreis Siegen.
Für die Finanzierung
ihrer hautamtlichen Jugendreferenten sind auch künftig die Kirchengemeinden
zuständig. Sind sie nicht mehr in der Lage, eine solche Stelle zu
finanzieren, dann wird die jeweilige Stelle eingespart, bis es nur
noch sieben Gemeinden gibt, die hautamtliche Jugendreferenten beschäftigen.
Ab der nächsten Stelleneinsparung tritt der Kirchenkreis auf den
Plan und richtet eine neue Stelle auf kreiskirchlicher Ebene ein,
die dann solidarisch von allen Gemeinden finanziert wird.
Nicht betroffen
von dem Konzept sind die Jugendreferenten des Kirchenkreises und
des CVJM-Kreisverbandes.
Für die Berufsgruppe
der Jugendreferenten gab der Synodale Arndt Kretzer eine Stellungnahme
ab. Er erinnerte daran, dass die „Kinder- und Jugendarbeit“ im Zuge
der Prioritätendiskussion auf Platz 1 gevotet wurde. Viele,
die heute als Haupt- und Ehrenamtliche Verantwortung in Mitarbeiterkreisen,
in Presbyterien oder CVJM-Vorständen wahrnähmen, seien als Kinder
und Jugendliche in die Kirche hineingewachsen.
Kretzer schildert
die Bemühungen, Stellen der gemeindepädagogischen Mitarbeitenden
zu erhalten und dennoch seien etliche Stellen nicht zu halten. Aber
auch diese Mitarbeitenden benötigten berufliche Perspektive. Ehrenamtlich
sei diese Aufgabe nicht zu bewältigen. Kretzer: „Es wird ohne ein
Mindestmaß an Hauptamtlichkeit in Zukunft immer weniger bis gar
keine Ehrenamtlichkeit mehr geben.“ „Wir sind ein Stück verbriefte
Sicherheit, dass Kirche ihr Engagement für Kinder- und Jugendliche
und damit für ihre eigene Zukunft und ihr Überleben nicht aufgibt,
nicht dem Zufall überlässt, sondern es wertschätzt, wert achtet
und es sich auch was kosten lässt.“
Sehr deutlich
wurde auf der Synode betont, dass ehrenamtlich geleistete Jugendarbeit
nicht ohne Hauptamtliche funktioniere.
Die Synode machte
sich die Überlegungen der Arbeitsgruppe zu Eigen. Der nächste Schritt
ist eine ausgearbeitetes Konzept und eine Satzung .
Tansaniagäste auf Kreissynode
Einen optischen
und akustischen „Farbtupfer“ im grauen Beratungsalltag boten die
Gäste aus Tansania auf der Sommersynode des Kirchenkreises Siegen,
die jetzt in der CVJM-Jugendbildungsstätte in Wilgersdorf tagte.
Sieben Frauen aus dem Partnerkirchenkreis Kibaha begrüßte Superintendentin
Kurschus herzlich, als diese mit ihren Siegerländer Gastgebern in
einer Polonäse singend und tanzend durch die Tagungshalle zum
KSV-Tisch zogen. Sie gestalteten den Gottesdienst zu Beginn der
Synode mit und schenkten dem Kirchenkreis ein großes Bild, das auf
einem Studientag entstanden war. Pfr. Matthias Elsermann und andere
hatten viel zu tun, um die Synodenberatungen simultan am Gästetisch
ins Englische zu übersetzen.
Die
Gäste aus Tansania und Mitglieder der Partnerschaftsgruppe des Kirchenkreises
trugen ein Bild in den Tagungsraum, das auf einem gemeinsamen
Studientag entstanden war. Das Bild zeigt eine Frau, die ein
gewebtes Gewand aus Stoffstreifen trägt, die mit Stärken von Frauen
in der Bibel und heute beschriftet wurden.
Personalien
Zügig und unkompliziert
verliefen einige wenige Wahlen. Christiane Köppen aus der Kirchengemeinde
Wilgersdorf und Christoph Gaumann aus der Kirchengemeinde Wilnsdorf
wurden in den Finanzausschuss gewählt. Prof. Dr. Georg Plasger aus
der Kirchengemeinde Neunkirchen ist Mitglied des Theologischen Ausschusses
geworden. Zum Synodalbeauftragten für Kirchlichen Unterricht im
Kirchenkreis Siegen wurde Pfarrer i.E. Thomas Walter aus der Kirchengemeinde
Burbach gewählt.
Gemeinsam unterwegs auf Sparflamme
Noch völlig offen
ist es derzeit, wie es mit dem Kirchenkreisprojekt „Gemeinsam unterwegs“
weitergeht. Arbeitskreisvorsitzender Michael Junk teilte mit, dass
nach der Verabschiedung in den Ruhestand von Pfarrer Jürgen Dusza,
die Pfarrstelle für Gemeindeaufbau nicht mehr besetzt werde. Auch
hätten Gespräche mit Pfarrern im Entsendungsdienst oder im Beschäftigungsauftrag
bislang nicht zum Erfolg geführt. Der Arbeitskreis habe nunmehr
beschlossen, die Arbeit zurückzufahren. Ohne hauptamtliche Unterstützung
sei die Aufgabe nicht zu leisten. angeboten wird noch ein Impulstag
im Evangelischen Gymnasium am 10. November mit dem Thema „Die Zukunft
der Ortsgemeinden“.
Die Superintendentin
Annette Kurschus bedauert die Entwicklung. „Gemeinsam unterwegs“
sei in den letzten Jahren zu einem Markenzeichen des Kirchenkreises
geworden. Kurschus: „Es ist schön für einen Kirchenkreis, eine solche
Gruppe zu haben, die darüber arbeitet, was wir inhaltlich wollen
und was unsere Stärke ist.“ Sie bittet den Ausschuss weiter durchzuhalten.
Stellungnahme der Synode des
Kirchenkreises Siegen zu den Vorgängen um die Bielefelder Paul-Gerhardt-Kirche,
deren Verkauf an die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld derzeit durch
Kirchenbesetzung verhindert wird
Beschluss I:
Die Synode des
Kirchenkreises Siegen hat sich in ihrer Tagung am 30. Mai 2007 mit
den Vorgängen um den Verkauf der Bielefelder Paul-Gerhardt-Kirche
an die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld und der derzeitigen Besetzung
des Kirchengebäudes befasst.
Im Wissen um die
gemeinsame Verantwortung für unsere Kirche und um die besondere
Verbundenheit von Christen und Juden sowie um die leidvolle Geschichte
des Miteinanders von Kirche und Israel nehmen wir dazu Stellung.
- Wir begrüßen
den Beschluss der Evangelisch-Lutherischen Neustädter Marien-Kirchengemeinde
Bielefeld, vertreten durch deren Bevollmächtigtenausschuss,
die nicht mehr kirchlich genutzte Paul-Gerhardt-Kirche an die
Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld zu verkaufen und sie so weiterhin
gottesdienstlich zu nutzen. - Die Gemeinde
setzt mit ihrem Beschluss ein deutliches Zeichen und zieht auf
der Linie von Artikel 1 der einleitenden Bestimmungen unserer
Kirchenordnung aus theologischer Verhältnisbestimmung von Kirche
und Israel eine weithin sichtbare praktische Konsequenz.
Zugleich
gibt sie damit auch ein deutliches politisches Signal und wird
zum Vorbild für unsere Gesellschaft, sich allem Antisemitismus
entschlossen zu widersetzen.
Für beides danken wir der Gemeinde
ausdrücklich! - Die Besetzerinnen
und Besetzer der Kirche und alle, die sie in ihrem Tun unterstützen,
rufen wir eindringlich auf, den Ruf unserer Kirche nicht weiterhin
in erheblichem Maß zu schädigen und sofort alles einzustellen,
was eine Unterzeichnung des Kaufvertrages verzögert oder verhindert. - Den Präses
unserer Landeskirche unterstützen wir ausdrücklich in seinem
Bemühen, die Besetzung der Kirche zu beenden, die Nutzung des
Gebäudes als Synagoge herbeizuführen und so „die historische
Chance“ zu ergreifen, „der neu gewachsenen jüdischen Gemeinde
einen angemessenen Ort der Versammlung und des Gebets zu ermöglichen.“ - Wir bitten
alle Bürgerinnen und Bürger nicht nur Bielefelds, den Beschluss
zum Verkauf des Kirchengebäudes an die Jüdische Kultusgemeinde
Bielefeld öffentlich zu unterstützen und sich für dessen Umsetzung
einzusetzen.
Beschluss II:
Der Wortlaut des soeben gefassten Beschlusses
wird
- dem Bevollmächtigtenausschuss der Evangelisch-Lutherischen
Neustädter Marien-Kirchengemeinde Bielefeld - dem Kirchenkreis Bielefeld
- dem Präses der Evangelischen Kirche von
Westfalen - der Jüdischen Kultusgemeinde Bielefeld
- der Gruppe derer, die die Paul-Gerhardt-Kirche
besetzt halten - der Neuen Westfälischen, Bielefeld sowie
- dem Westdeutschen Rundfunk undRadio Bielefeld
(Lokalradio)
schriftlich mitgeteilt.
kp