Bericht von der Kreis-Synode

Kreissynode Siegen bildete
sich neu

Erika Sturm neues Mitglied
im Kreissynodalvorstand

Sie ist kleiner geworden, die Synode des Kirchenkreises
Siegen, die sich jetzt in der CVJM-Jugendbildungsstätte Wilgersdorf
konstituierte. Von vormals 181 stimmberechtigten Mitgliedern ist
sie auf derzeit 159 Synodale mit Stimmrecht reduziert. Insbesondere
die Vertretung der  Verbände, Werke und Referate hat der Kreissynodalvorstand
verringert, um das Gremium überschaubarer zu gestalten. Die Synode
setzt sich nach den Presbyteriumswahlen am 25. Februar neu zusammen.
Eine große Anzahl neuer Mitglieder legte denn auch zu Beginn der
Tagung ihr Gelöbnis ab.
„Der Kirchenkreis ist mehr als die als Gemeinschaft
der Gemeinden und eine Größe eigener Art“, erinnerte Superintendentin
Annette Kurschus zu Beginn mit einem Hinweis auf ein solidarisches
Miteinander aller Synodale. „Ein zusätzlicher, weiterer Blick als
der auf die eigene Gemeinde ist hier gefordert.“

Viele neue Synodenmitglieder legten
ihr Gelöbnis ab.
(Foto Karlfried Petri)

Alle vier Jahre steht die Synode im Zeichen
von Wahlen. „Im Kirchenkreis Siegen kommt ein besonderer Akzent
hinzu“, so der stellvertretende Vorsitzende des Nominierungsausschusses
Pfr. Jochen Wahl. „Am 28. November 2007 sind eine neue Kreissatzung
des Kirchenkreises Siegen und eine neue Geschäftsordnung der Kreissynode
beschlossen worden. Dadurch wurde die Fachbereichssatzung außer
Kraft gesetzt und das Ausschusswesen rekonstruiert.“ Viele neue
Ausschüsse müssen somit besetzt werden. Unter hohem zeitlichen Druck
trat der Nominierungsausschuss zu etlichen Sitzungen zusammen, um
die Vorschläge für die Ausschussbesetzungen zusammenzustellen. Über
130 Personen wurden für die unterschiedlichsten Kandidaturen im
Vorfeld der Tagung des höchsten Kirchenkreisgremiums ermittelt.
Gewählt wurden von der Synode die Delegierten für die Landessynode,
etliche Synodalbeauftragte und die Mitglieder für die Ausschüsse
für Theologie, Finanzen, Bewahrung der Schöpfung, Ehe-, Familien-
und Lebensberatung, Ev. Gymnasium, Schule, Seelsorge und Beratung,
Telefonseelsorge, den Frauenausschuss, den Ausschuss für Gemeindeentwicklung
sowie den Nominierungsausschuss. Damit sind aber noch nicht alle
Ausschüsse besetzt. Dies war zeitlich nicht zu leisten und soll
in der nächsten ordentlichen Synode erfolgen.

 

Hella
Jochum sammelt Stimmzettel ein
(Foto Karlfried Petri)

Zu wählen war auch ein neues Mitglied des
Kreissynodalvorstandes. Marlies Kring, noch für vier Jahre gewählt,
scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Gremium aus, weil sie das Presbyterium
ihrer Kirchengemeinde verlässt. Zur Wahl stellten sich Eva Holzhauer,
Presbyterin der Kirchengemeinde Niederschelden, und Erika Sturm,
Presbyterin der Kirchengemeinde Weidenau. Mit 84 Stimmen wird Erika
Sturm als neues Mitglied des Kreissynodalvorstandes für die Restwahlzeit
von vier Jahren gewählt. Die gebührende Verabschiedung von Marlies
Kring erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 
 

 

Erika Sturm
wurde in den Kreissynodalvorstand
gewählt.
 (Foto Karlfried Petri)


 

Antrag auf Änderung der Kirchenordnung:

Synodenstimmrecht nur für
volle Pfarrstellen

Eine engagierte Diskussion löste gegen Ende
der Kreissynode ein Antrag der Kirchengemeinde Olpe aus. Als ungerecht
empfindet es die Kirchengemeinde, dass zwei halbe Pfarrstellen auf
der Synode bei Abstimmungen doppelt so viel zählen wie eine ganze
Pfarrstelle. In der gegenwärtigen Fassung der Kirchenordnung sind
sämtliche Pfarrerinnen und Pfarrer, die eine Pfarrstelle innehaben,
stimmberechtigte Mitglieder der Kreissynode. Bei geteilten Pfarrstellen,
wenn sich beispielsweise ein Pfarrerehepaar eine Pfarrstelle teilt,
haben beide volles Stimmrecht. Dies führt zu einer stimmlichen Übergewichtung
der Gemeinden, die geteilte Pfarrstellen haben. Der Vorschlag aus
Olpe: Die Kirchenordnung möge so gefasst werden, dass die Entsendung
von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von weiteren Abgeordneten aus
den Presbyterien ausschließlich nach Maßgabe der Gemeindegliederzahlen
erfolgt.

Mit einer solchen Regelung tat sich so mancher
Pfarrer schwer. Hätte sie doch zur Folge, dass es Pfarrer mit und
Pfarrer ohne Synodenstimmrecht gäbe. Die Synode machte sich den
Olper Antrag zu Eigen, und empfahl der Landessynode, die Kirchenordnung
entsprechend zu ändern.


 

Neues Finanzierungsmodell
für evangelische Kindergartenarbeit und hauptamtliche Jugend- und
Gemeindearbeit

Den Gemeinden wurde viel abverlangt, um in
Zukunft evangelische Kindergartenarbeit und eine hauptamtliche kirchliche
Jugend- und Gemeindearbeit auf sicherere finanzielle Füße zu stellen.
Und die Gemeinden zeigten in hohem Maße Solidarität. Mit großer
Mehrheit beschloss die Kreissynode Siegen jetzt, sowohl die evangelische
Kindergartenarbeit als auch die hauptamtliche kirchliche Jugendarbeit
im Kirchenkreis Siegen weitgehend gemeinschaftlich zu finanzieren.

Ein überzeugendes Finanzierungsmodell für
die Kindergartenarbeit und die hauptamtliche Jugend- und Gemeindearbeit
hatte Synodalassessor Hans-Werner Schmidt erarbeitet.
(Foto Karlfried Petri)

Wie kann man zukünftig die evangelische Kindergartenarbeit
verlässlich sichern und so finanzieren, dass die Kirchengemeinden
und der Kirchenkreis es verkraften können? Diese Frage beschäftigte
in den vergangenen Monaten so manchen Rechenkünstler im Kirchenkreis.
Ungezählte Vergleichstabellen und Berechnungsmodi erstellte Synodalassessor
Hans-Werner Schmidt, der die Ergebnisse des nicht einfachen Sachverhaltes
in komprimierter und verständlicher Form der Synode vorstellte.
In so manchen Ausschuss- und Gemeindesitzungen sowie in manchen
Gesprächen hatte er das Rechenwerk bereits ausführlich erläutert.
Dabei stieß er nicht nur auf Zustimmung. Befürworter wie auch Kritiker
hatten ihre Argumente, ging es doch nicht nur um Zahlen und Finanzen,
sondern auch um die selbstverantwortete Gestaltungsmöglichkeiten
der Gemeinden und damit um ein hohes Gut der reformierten Theologie.
Die Pfarrer Martin Eerenstein, Kirchengemeinde Weidenau, und Rolf
Fersterra, Kirchengemeinde Niederschelden sprachen sogar von einer
„Entmündigung“ der Gemeinden. Die deutliche Mehrheit der Synodalen
jedoch sah in dem Modell des Kreissynodalvorstandes einen angemessenen
 Vorschlag, zu dem es keine Alternative gebe.

137 Gruppen in den evangelischen Kindertagesstätten
lassen sich die Kirchengemeinden auch bei reduziertem Eigenanteil
im nächsten Jahr immer noch rund 900.000 Euro kosten. Geld, das
nicht refinanziert wird, sondern die ständig abnehmenden Haushalte
der Kirchengemeinden belastet. In den vergangenen beiden Jahren
hatten einzelne Kirchengemeinden bereits beschlossen, ihre Kindergärten
an die Kommunen abzugeben. Der Kirchenkreis leistet ab 2006 Sonderzuschüsse
in Höhe von insgesamt rund 500.000 Euro, um die Arbeit bis zum Inkrafttreten
des neuen Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) in kirchlicher Trägerschaft
zu halten. Danach werden die Rahmenbedingungen der Kindergartenarbeit
in NRW neu geregelt. Nach den bisherigen Verhandlungen im Kirchenkreis
Siegen mit den Kommunen werden die Kirchengemeinden nur 6–7% Eigenanteil
finanzieren müssen. Ein beachtenswertes Zugeständnis der heimischen
Kommunen im landeskirchlichen Vergleich, sieht doch das Gesetz einen
kirchlichen Eigenanteil von 12% vor. Das ist zwar ein ansehnliches
Zugeständnis, so die Kritiker wie Pfr. Rainer Klein aus der Kirchengemeinde
Neunkirchen, aber was nützt es, wenn der Eigenanteil die Gemeinden
immer noch erdrückt.

Künftig, so beschloss mit großer Mehrheit
die Synode, bezahlt jede Kirchengemeinde pro Gemeindeglied einen
Betrag von 2,80 Euro. Dies entspricht etwa einem Schlüssel von 2500
Gemeindegliedern pro Kindergartengruppe. Die Kirchengemeinden, die
jetzt Kindergartenarbeit vorhalten, zahlen darüber hinaus einen
Beitrag pro Gemeindeglied, der sich aus den Kosten ergibt, die durch
die Umlage von 2,80 Euro nicht gedeckt sind. Dies sind zurzeit rund
4,30 Euro. Die Gesamtsumme des kreiskirchlich aufzubringenden Trägeranteils
an Kindergartenarbeit soll nicht mehr als 7% vom Nettokirchensteueraufkommen
betragen.

Zum Erhalt der hauptamtlichen Jugendarbeit
zahlt jede Kirchengemeinde pro Gemeindeglied einen Betrag, der sich
aus der Summe der zu finanzierenden Hauptamtlichen für Jugend- und
Gemeindearbeit abzüglich öffentlicher Refinanzierung ergibt. Dies
sind zurzeit rund 4,40 Euro. Die Gesamtsumme der gemeinsam zu finanzierenden
Personalkosten hauptamtlicher Jugend- und Gemeindearbeit soll nicht
mehr als 5% vom Nettokirchensteueraufkommen betragen. Die Synode
beschloss, alle momentan im Kirchenkreis beschäftigten Hauptamtlichen
für Jugend- und Gemeindearbeit auf Ebene des Kirchenkreises anzustellen
und so in das Konzept der verlässlichen Weiterführung aufzunehmen.
Die Stellen für hauptamtliche Jugend- und Gemeindearbeit sollen
dabei gemäß Gemeindeschlüssel (zurzeit zwei Stellen bei 18.000 Gemeindegliedern)
pro Region gleichmäßig verteilt sein.

Diese Beschlusslage bringt es mit sich, dass
Gemeinden nach dieser Regelung finanziell deutlich besser dastehen
als bisher, weil sie sowohl Kindergärten betreiben, als auch hauptamtliche
Jugendarbeitende angestellt haben. Gemeinden, die weder einen Kindergarten
betreiben noch hauptamtliche Jugendarbeit, werden künftig deutlich
höhere Beiträge zu erbringen haben. Hier wird noch eine Kappung
zu beschließen sein, die die Mehreinnahmen und Mehrausgaben begrenzt.


 

Gemeindeglieder haben für
ihre Kirche etwas übrig

Freiwilliges Kirchgeld ein
voller Erfolg

21 Kirchengemeinden im Kirchenkreis Siegen
erbitten derzeit freiwilliges Kirchegeld oder wollen dies in Kürze
einführen. Pfarrer Wolfram Bensberg, Vorsitzender des Koordinierungskreises
Freiwilliges Kirchgeld, zog eine positive Bilanz zu den bisherigen
Aktionen der Gemeinden. 10 Gemeinden hatten über ihre bisherigen
Kirchgelderfahrungen Auskunft gegeben. Danach haben insgesamt 48907
Gemeindeglieder 132.270 Euro gespendet, 2,70 Euro im Durchschnitt.
Die meisten Einnahmen konnte die Kirchengemeinde Olpe mit 26.618
Euro verbuchen. Den höchsten Spendendurchschnitt erzielte die Kirchengemeinde
Burbach mit 4,36 Euro. Wolfram Bensberg: „Die Aktion ist bei allen
teilnehmenden Gemeinden ein voller Erfolg – die Gemeinden, die sich
noch nicht beteiligen, sind herzlich eingeladen, sich ebenfalls
dem Projekt freiwilliges Kirchgeld anzuschließen.“ Das freiwillige
Kirchgeld erhält bei zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen immer
größere Bedeutung. Es gibt inzwischen Landgemeinden in anderen Kirchenkreisen,
so Bensberg, die auf dem besten Wege sind, mit ihrem Kirchgeld ihre
eigentliche Gemeindearbeit (außer Personal und Bauunterhaltung)
zu bezahlen.

Mit dem Slogan: „Freiwilliges Kirchgeld –
Für meine Kirche habe ich was übrig“ startete im vergangenen Winter
im Kirchenkreis Siegen das von der Synode beschlossene Projekt zur
Umsetzung des freiwilligen Kirchgeldes. Dazu wurde ein Koordinierungskreis
gebildet, der die Gemeinden berät und ihnen hilft, ihre individuellen
Kirchgeldaktionen zu gestalten. Das Projekt freiwilliges Kirchgeld
lebt von dem Engagement der Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen für
ihre Kirchengemeinde vor Ort.

kp