Zahlen – Statistik – Prognosen
Pfarrstellenentwicklung in den Siegerländer
Kirchengemeinden und Regionen
Ein fünf-köpfiges Team aus Mitgliedern des
Kreissynodalvorstandes bereist derzeit die sieben Regionen des Kirchenkreises,
um mit den Presbyterien die die Pfarrstellenbesetzung zu beraten.
Synodalassessor Hans-Werner Schmidt stellte
jetzt der Kreissynode in Wilgersdorf die Pfarrstellenplanung sowie
die prognostizierte Entwicklung für die nächsten Jahre vor.
Statistik
3,5 Mio Mitglieder zählte 1970 die Westfälische
Landeskirche. Sie verfügte über ein Haushaltsvolumen von umgerechnet
133 Mio. Euro und hatte 18.000 Beschäftige, darunter 1480 Theologen.
In 2005 betrug die Zahl der Gemeindeglieder noch 2,6 Mio. Das Haushaltsvolumen
belief sich auf 382 Mio. Euro bei 24.000 Beschäftigten (ohne Diakonie),
darunter 2091 Theologen. Der Vorausblick ins Jahr 2030 ergibt noch
1,8 Mio. Gemeindeglieder und ein Haushaltsvolumen von geschätzt
180 Mio. Euro. Rechnet man 2.500 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle,
werden dann noch 720 Theologen in den Gemeinden benötigt.
Dies hängt nicht zuletzt mit demografischen
Entwicklungen in der bundesdeutschen Gesellschaft zusammen. Im Jahre
2000 kommen rein statistisch gerechnet auf eine Geburt 72 Sterbefälle.
Im Jahre 2030 sind es 400 Sterbefälle. In 2001 gab es rd. vier Mio.
Menschen über 80 Jahr, in 2020 werden 6 Mio. und mehr Menschen über
80 Jahre alt sein. Dies hat natürlich auch erhebliche Auswirkungen
auf die Altersstruktur in der Kirche.
Pfarrstellenreduzierung
Ab dem Jahre 2005 erhalten die Kirchenkreise
eine Pfarrstellenpauschale von der Landeskirche, um die Pfarrerinnen
und Pfarrer zu finanzieren. Die reichte aus, um 56 Pfarrer zu finanzieren.
63,5 Pfarrstellen waren jedoch besetzt, die somit aus Rücklagen
zu finanzieren waren. Um auch hier eine haushaltsverträgliche
Finanzierung zu erreichen hat die Synode bereits im Herbst 2005
in Olpe beschlossen, bis Ende 2008 insgesamt 8 Pfarrstellen einzusparen.
Außerdem müssen bis zum Jahre 2014 auf eine Pfarrstelle 2500 Gemeindeglieder
gerechnet werden. Zurzeit liegen diese je nach Gemeinde zwischen
rd. 1600 und 3100. Auf die Regionen bezogen zwischen 2000 und 2600.
Bis zum Jahre 2014 müssen weitere 6 Pfarrstellen eingespart werden,
wenn eine haushaltsverträgliche Finanzierung eingehalten werden
soll.
In Regionen denken
Gelöst werden soll die Problematik innerhalb
der Regionen. Dort sollen die Pfarrstellen so aufgeteilt werden,
dass eine Zuordnung von 2500 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle
erreicht wird. Frei werdende Pfarrstellen bleiben somit zunächst
vakant, bis sich die Presbyterien in den Regionen auf ihr
Konzept geeinigt haben.
Diese Angleichung der Pfarrstellen/Gemeindegliederzahlen
erfolgt unter vom Kreissynodalvorstand festgelegten Rahmenbedingungen:
Es sollen möglichst keine Gemeindegrenzen verschoben werden und
keine Einpfarrstellengemeinden geschaffen werden. Die kommunalen
Grenzen sind zu beachten. Wiederbesetzungen von vakanten Pfarrstellen
erfolgen nur kirchenkreisintern, um die Finanzsumme für die Pfarrbesoldung
nicht zu erhöhen. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass im Kirchenkreis
Siegen das gesetzte Ziel erreicht werden kann. Um die Gesamtfinanzsituation zu verbessern,
wird derzeit seitens der Landeskirche über ein freiwilliges Kirchgeld
auf Ortsebene nachgedacht, dass auch direkt der Arbeit der Kirchengemeinden
zugute käme. Dies müsse, so Oberkirchenrat Dr. Ulrich Möller zumutbar,
gerecht und einleuchtend gestaltet werden. Sobald die Landeskirche
zu Ergebnissen gelangt ist, soll auf Kirchenkreisebene eine
für die hiesigen Gemeinden einheitliche Regelung erarbeitet werden.
Möller, der der Synode die Grüße von Präses Alfred Buss überbrachte,
merkte bereits in seinem Grußwort zu Beginn der Synode an, dass
nach Schätzungen der EKD mit einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen
in Höhe von 50% zu rechnen sei. Er zählte auf, was die
Landeskirche bereits alles auf den Weg gebracht habe, um dieser
Entwicklung zumindest Teilweise zu begegnen. Neue Probleme engen
die finanziellen Handlungsspielräume in den nächsten Jahren weiter
dramatisch ein, wie beispielsweise die zunehmend höheren Finanzvolumen
für die Versorgungskasse, um Pensionen zu bezahlen.
Möller machte allerdings auch deutlich, dass
es aus Sicht der Kirchenleitung falsch sei, Entsendungsdienstler
zu entlassen. Trotz aller Finanzentwicklungen, sei die Deutsche
Kirche, finanziell gesehen, insgesamt immer noch eine Insel der
Seligen im Blick auf die weltweite Ökumene.
Visitationen und Presbyterwahl
Kürzere Amtszeit für Presbyter
Nur noch vier Jahre im Amt sein werden künftig
die Presbyterinnen und Presbyter in den Gemeinden der Westfälischen
Landeskirche. Dies empfahl die Synode des Kirchenkreises Siegen
jetzt in Wilgersdorf. Die Landessynode wird im November 2006 über
die Stellungnahmen der Kirchenkreise beraten. Erfolgen die entsprechenden
Beschlüsse, kann bereits die nächste Presbyteriumswahl im Frühjahr
2008 nach den neuen Regeln erfolgen, die beispielsweise eine öffentlichkeitswirksame
Gemeindeversammlung zur Kandidatensuche zu Beginn enthalten.
Im Rahmen des Reformprozesses „Kirche mit
Zukunft“ wurde eine Verkürzung der Amtszeit der Presbyterinnen und
Presbyter von acht auf vier Jahre und die Abschaffung des Halbscheides
– Neuwahl der Hälfte der Presbyteriumsmitglieder nach vier Amtsjahren
– angeregt. Ziel der Änderung ist, mehr Gemeindeglieder zur Mitarbeit
in den Presbyterien zu motivieren.
Bei der Presbyterwahl betreten wir „heiligen
Boden“ der presbyterial-synodalen Ordnung. Sie sei im Kirchenkampf
mit geprägt worden. Mit diesen Worten nahm der Vorsitzende
des Theologischen Ausschusses Pfr. Rolf Fersterra mit auf
einen kurzen historischen Ausflug. Das Presbyteramt sei Grund legend
in der westfälischen Kirche.
Ursprung dieser Ordnung sei die Kleve-Märkische
Kirchenordnung aus dem 17. Jahrhundert. Damals habe die Amtszeit
der Presbyter zwei Jahre gedauert bei einem jährlichen Halbscheid.
Eine Ablehnung der Wahl sei nicht möglich gewesen. Jeder Hausvater
sei zu diesem Amt verpflichtet gewesen und als geeignet angesehen
worden. 1835 sei die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung in Kraft
getreten und 1923 sei die Wahl nach dem Verhältniswahlrecht eingeführt
und der Halbscheid abgeschafft worden. Dadurch sei es
den Deutschen Christen gelungen, die Presbyterien zu besetzen. Die
heutige Kirchenordnung sei nach 1945 entstanden und habe die Persönlichkeitswahl
wieder eingeführt. Die Amtszeit betrage derzeit acht Jahre bei einem
Halbscheid nach vier Jahren. Die angestrebte Neuregelung sehe unter
anderem vor, die Wahlzeit von acht auf vier Jahren zu verkürzen
und den Halbscheid abzuschaffen. Letzteres stieß nicht bei allen Gemeinden
auf Zustimmung. Anders lautende Anträge fanden jedoch keine
Mehrheit.
Visitationen
Ebenfalls im Rahmen des Reformprozesses „Kirche
mit Zukunft“ ist eine Überarbeitung des Visitationsrechtes angeregt
worden. Visitationen sind Besuche der Landeskirche in einem Kirchenkreis
oder eines Kirchenkreises in einer Kirchengemeinde. Bei diesen Besuchen
fragt die Kirche nach der schriftgemäßen auf die Gegenwart bezogenen
Verkündigung des Evangeliums in allen Handlungsfeldern der Kirche
und nach ihren Auswirkungen im Leben und Dienst der Gemeinde. Die
Visitation hat die Aufgabe durch Trösten, Ermahnen, Belehren und
Prüfen die Gemeinden, insbesondere die Pfarrerinnen und Pfarrer,
aber auch die übrigen zum Dienst Berufenen, im Glauben und in der
Liebe zu stärken und die Gemeinschaft in der Kirche zu fördern
und zu festigen. Die gesetzlichen Regelungen behandeln die Vorbereitung,
Durchführung und Nacharbeit. Im Zuge der Visitation werden mit der
visitierten Gemeinde Zielvereinbarungen entwickelt, deren Einhaltung
regelmäßig nachgehalten wird. Die Synode des Kirchenkreises Siegen
empfahl, ergänzend zum Entwurf der Landeskirche, diese Zielvereinbarungen
an die jeweilige Gemeindekonzeption anzuknüpfen.
Wenn Kirchengemeinden alle acht Jahre visitiert
werden sollen, müssten im Kirchenkreis Siegen bei 30 Gemeinden jedes
Jahr drei bis vier Visitationen stattfinden. Alle acht Jahre ist
dann voraussichtlich auch die Landeskirche im Kirchenkreis Siegen
zu Gast.
Nachwahlen
Die Kreissynode Siegen wählte jetzt in Wilgerdorf
Pfrn. Ute Waffenschmidt-Lang als stellvertretende
Delegierte für die Landessynode. Sie nimmt im Vertretungsfall für
Pfrn. Roswitha Scheckel an den Synodentagungen teil.
Die Synode wählte Hannelene Reuter-Becker,
Finanzkirchmeisterin und Synodale der Nikolai-Kirchengemeinde zum
Mitglied des Finanzausschusses.
Erika Wehn aus der Kirchengemeinde Eiserfeld
wurde in den Theologischen Ausschuss gewählt.
Michael Hänel, Umweltreferent des Kirchenkreises
und Mitarbeiter des Kreiskirchenamtes wurde in den Fachbereichsausschuss
„Gesellschaftliche Verantwortung“ gewählt.
kp
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