Predigt Talkirche, Sonntag, 31.12.2017

GOTTESDIENST ZUM JAHRESSCHLUSS

 

Text: Ex 13,20-22

Und, liebe Autofahrer, wie sehr velassen Sie sich auf Ihr Navi? Ich gebe gern zu, dass ich da immer noch ein gewisses Misstrauen hege. Ich erlebe halt immer wieder, dass ich den schnellsten Weg doch besser kenne, und dann braucht das blöde Navi meist noch ziemlich lang, bis es sich meiner besseren Erkenntnis angeschlossen hat. Erst kommt zwar ein leicht verunsichertes „neu berechnen“, aber dann schaltet es auf stur und beharrt auf „kehren Sie, wenn möglich, um“ – bis es irgendwann endlich kapiert, wie ich fahren will. Also verlasse ich mich im Zweifel doch eher auf meine Ortskenntnis und meinen Orientierungssinn. „Predigt Talkirche, Sonntag, 31.12.2017“ weiterlesen

Kartoffelbratfest in Sohlbach-Buchen

Sonntag, 11. September

Am 11. September ist es wieder so weit: Da wird in Sohlbach und Buchen die Kartoffel gefeiert und zu diesem Zweck köstlich zubereitet und verspeist. Da muss man einfach mal gewesen sein – und kommt dann bestimmt gern wieder!

Vorher sollten wir aber auch wieder den feiern, dem wir die Kartoffel und all die anderen leckeren und nahrhaften Dinge verdanken. Deshalb beginnt das Fest wie immer um 10:00 Uhr mit einem gemeinsamen Gottesdienst der evangelischen „Kartoffelbratfest in Sohlbach-Buchen“ weiterlesen

Kirchenwahl 2016 (VI)

In den letzten fünf Ausgaben von „GEMEINDE JETZT“ haben wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, ausführlich über die Kirchenwahl 2016 informiert, über wichtige Hintergrundinformationen, über die allererste Kirchenwahl (Apostelgeschichte 6, 1 – 7), über die fünf verschiedenen „Gemeindetypen“, über die Aufgaben einer Presbyterin bzw. eines Presbyters und auch über die Suche nach neuen Kandidatinnen und Kandidaten. Mit diesem Artikel wollen wir diese Berichterstattung nun beenden.

Im November hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen zwei Veränderungen beschlossen. Künftig dürfen Jugendliche bereits ab 14 Jahren an der Wahl der Gemeindeleitungen teilnehmen. Bisher war dies erst ab 16 erlaubt. Außerdem ist die Zulassung zum Abendmahl keine Voraussetzung mehr für das aktive Stimmrecht. Diese nun abgeschaffte Einschränkung gab es in keiner anderen Landeskirche in Deutschland. Am passiven Wahlrecht hat sich demgegenüber nichts geändert: Zum Presbyter oder zur Presbyterin kann gewählt werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. „Kirchenwahl 2016 (VI)“ weiterlesen