Berichte von der Kreis-Synode

 

„Trotz alledem…“ beredt und
zukunftsweisend

Synodenbericht der Superintendentin
Annette Kurschus

Das Motto des
Kreiskirchentages 2009 „trotz alledem…“ griff Superintendentin Annette
Kurschus jetzt in ihrem Bericht vor der Synode des Kirchenkreises
Siegen in der CVJM-Jugendbildungsstätte auf. Dieses Motto bleibe
in seiner Kürze beredt und zukunftsweisend – weit über 2009 hinaus.
Glauben und Gemeinde sein und Kirche gestalten sei – auch hier im
Siegerland – immer ein „Trotz alledem“.

Kurschus: „Dieses
Motto weiß darum, dass unser Weg als Einzelne und als Kirche ein
Weg mit Widerständen und Hindernissen ist; ein Weg, auf dem wir
das Entscheidende nicht planen können und in der Hand haben: Unser
Leben nicht, unsere Zukunft nicht – und auch die Zukunft unseres
Kirchenkreises nicht.“

Die Superintendentin
betonte, dass der Kirchenkreis mehr sei als die Summe der Gemeinden
und Dienste. Er bilde eine Gemeinschaft eigener Art, die selbst
auf ihre Weise Kirche sei, in der Kirche gemeinsam gelebt, gestaltet
und verantwortet sein wolle, presbyterial aufgebaut und synodal
geleitet.


Superintendentin
Annette Kurschus zum Schluss ihres Berichtes vor der
Synode, das Motto des diesjährigen ökumenischen Kirchentages
in München („Damit ihr Hoffnung habt“) aufnehmend: „Ja,
Hoffnung haben wir. Trotz alledem. Für uns, für die
Kirche und für die Welt, in der wir leben. Gott sei
Dank.“

Eines
ihrer Schlaglichter aus dem Jahr 2009 warf sie auf die
Pfarrstellensituation. Der Rückbau von Pfarrstellen
habe vorerst rein rechnerisch abgeschlossen werden können.
Die Gemeindegliederzahlen, derzeit bei rd. 130.000 angekommen,
sinken jedoch weiterhin kontinuierlich. Es sterben mehr
Gemeindeglieder als Kinder und Erwachsene getauft werden.

In
den Gemeinden und Regionen müsse mit viel zeitlichem
und nervlichem Aufwand Neues angestoßen und auf den
Weg gebracht werden. Kurschus: „Viel Last liegt hier
auch auf den Schultern der Presbyterinnen und Presbyter
und der vielen anderen ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihren Einsatz
danke.“

Vakanzzeiten nutzen

Durch die Vorruhestandsregelung
für Pfarrerinnen und Pfarrer und durch die Erhöhung der Kontingente
für den evangelischen Religionsunterricht, der von Pfarrerinnen
und Pfarrern erteilt werden kann, sei Bewegung in die Pfarrstellensituation
gekommen. Kurschus: „Neuerdings gibt es vakante Pfarrstellen in
unseren Gemeinden, die sich nur mit Mühe oder gar nicht wieder besetzen
lassen. Bewerbungen bleiben beinahe gänzlich aus.“ Dies, so die
leitende Kirchenkreistheologin, hänge auch damit zusammen, dass
viele funktionale Arbeitsbereiche dauerhaft von Pfarrerinnen und
Pfarrern im Entsendungsdienst versorgt werden, die sich nicht auf
freie Gemeindepfarrstellen bewerben.

Trotz der schwierigen
Vakanzsituationen, die Gemeinden an die Grenzen ihrer Belastbarkeit
bringen können, sieht die Superintendentin in solchen begrenzten
Zeiten eine Chance, diese Zeiten zu nutzen und Korrekturen in ihren
Ausrichtungen zu nutzen und sich auf die eigenen Kräfte und Stärken
zu besinnen. Die bisherigen Erfahrungen lehrten jedoch, dass betroffene
Gemeinden durch solche „Durststrecken“ im Nachhinein betrachtet
immer auch etwas gewonnen hätten.

Kirchenkreiskonzeption

Seit August 2009
arbeitet im Kirchenkreis Siegen eine vom Kreissynodalvorstand einberufene
Projektgruppe an einer Kirchenkreiskonzeption. Kurschus: „Wir haben
uns vorgenommen, den Prozess der Konzeptionsentwicklung als eine
Chance zu begreifen und zu nutzen, um unseren Kirchenkreis zunächst
in seinem Geworden-Sein und in seiner unverwechselhaften Besonderheit
mit ihren Stärken und Schwächen in den Blick zu nehmen, zu beschreiben
und zu verstehen. Daraus wollen wir Optionen für einen verantwortungsvollen
und profilierten Weg in die Zukunft entwickeln, auf dem wir unseren
biblischen Auftrag als Teil der Kirche Jesu Christi an unserem Ort
und unter den gegebenen äußeren Bedingungen wahrnehmen und gestalten.“
Dies brauche Zeit und dank des kompetenten externen Moderators Rainer
Cordes, der den Prozess unentgeltlich begleite, gelinge es nicht,
den schwierigen Fragen und Tabu-Themen des Kirchenkreises auszuweichen.
Dabei gehe es beispielsweise auch um die Frage: Wie ist eigentlich
nach reformiertem Kirchenverständnis eine angemessene Wahrnehmung
von kirchlichen Leitungsfunktionen möglich? Die Gemeindekonzeptionen
werden in dem Kirchenkreisprozess selbstverständlich mit berücksichtigt.
Zudem werde der Prozess zur gegebenen Zeit für eine breite Beteiligung
geöffnet.

Die Besetzung
der Stelle einer Theologischen Direktorin /eines Theologischen Direktors
in der Diakonie Südwestfalen habe im vergangenen Jahr viel Zeit
benötigt. Dadurch seien die von der Sondersynode im Herbst 2008
angeregten Schritte zur Weiterentwicklung der Diakonie-Strukturen
und zur verstärkten Arbeit am evangelischen Profil der Diakonie
vorrübergehend ins Stocken geraten. Inzwischen hat Pfarrerin Jutta
Ostermann aus der Hannoverschen Landeskirche ihren Dienst als Theologische
Direktorin angetreten. Mit ihr kann nun der begonnene Weg einer
konstruktiven Weiterentwicklung überschaubarer Strukturen und eines
diakonischen Profils konsequent wieder aufgenommen und zielgerichtet
fortgeführt werden. Annette Kurschus: „Alle gemeinsam bleiben wir
beharrlich auf der Spur eines verbesserten Miteinanders von Kirche
und Diakonie. Beide können und wollen nicht ohne einander sein.
Diese Erkenntnis bedeutet Verpflichtung und Anreiz zugleich, an
einem guten und vertrauensvollen gemeinsamen Weg unbeirrt weiter
zu bauen.“

Gesellschaftlich
engagiert

Als gesellschaftliche
Themen haben den Kirchenkreis im vergangenen Jahr das Problem der
Kinderarmut und die Frage nach dem verkaufsoffenen Sonntag beschäftigt.
In manchen kontroversen Debatten seien die kirchliche Position zum
Sonntagsschutz deutlich zur Sprache gebracht worden und habe nicht
unerhebliche Gehör in der Politik gefunden.

Superintendentin
Kurschus zur Kinderarmut: „Als Kirche, die bewusst und mit Überzeugung
Säuglinge und kleine Kinder tauft, können wir nicht hinnehmen, dass
Kinder zunehmend von Armut betroffen und damit schleichend von der
gleichberechtigten Teilhabe an wichtigen Prozessen des Lebens ausgeschlossen
sind. Mit unserem taufenden Handeln nehmen wir Verantwortung für
den weiteren Weg der getauften Kinder – nicht nur für ihren Weg
im Glauben.“

kp

 

Synode 19. Mai 2010 Bericht 2

EKiKS ist Normalität geworden
– U-3-Ausbau teuer –
Staat in Finanzierungsverantwortung nehmen

 

Vor fast einem
Jahr gaben die Kirchengemeinden Burbach, Buschhütten, Siegen-Christus,
Siegen-Erlöser, Müsen, Oberholzklau und Olpe ihre Trägerschaft von
15 evangelischen Kindertageseinrichtungen an den Kirchenkreis Siegen
ab. Auf Kirchenkreisebene war zuvor die neue Einrichtung „Evangelische
Kindertagesstätten im Kirchenkreis Siegen“ (EKiKS) gebildet worden.
Auf der Kreissynode gab Verwaltungsleiter Hartmut Menzel, der gleichzeitig
Geschäftsführer der neuen Einrichtung ist, einen ersten Erfahrungsbericht.

Menzel:
„Viel Positives zeichnet sich durch EKiKS ab. Pfarrerinnen
und Pfarrer sind von vielfältigen Verwaltungsaufgaben
entlastet. Vieles Grundsätzliches war zunächst abzustimmen,
zu beraten und zu entscheiden. Aber alles wurde engagiert
angegangen und inzwischen ist auch schon Alltag eingekehrt.“
Die Verantwortung der EKiKs-Kindergärten liegt in hohem
Maße bei den Leitungen vor Ort. Die Kindergärten sind
auch weiterhin Kindergärten der Kirchengemeinden, die
die religionspädagogische Arbeit gestalten und verantworten.


Verwaltungsleiter
Hartmut Menzel forderte zusätzliche staatliche Finanzmittel

für den U-3-Ausbau kirchlicher Kindertageseinrichtungen.

U-3 Ausbau kostenintensiv

Als schwierig
erweist sich der Ausbau der Einrichtungen für Kinder unter drei
Jahren. Der Bedarf ist groß. Viele junge Familien stehen vor der
Frage, wie die Betreuung der Kinder während der Berufstätigkeit
sichergestellt werden kann. Die Politik fördert den Ausbau und viele
Träger wollen sich auf den Ausbau ihrer Einrichtungen einlassen.
„Wer nimmt in den Blick, dass mit dem U-3-Ausbau die Trägeranteile
erheblich ansteigen werden? Nicht nur die einmaligen Ausbaukosten
sind zu finanzieren, sondern auch die laufenden Unterhaltungskosten
erhöhen sich“, so Menzel.

Problematisch
ist für ihn, dass mit der Solidarfinanzierung der kirchlichen Kinder-
und Jugendarbeit die Aufgabenverantwortung weiterhin bei den Trägern,
also den Kirchengemeinden liegt, während die Finanzverantwortung
der Kirchenkreis trägt. Diese Problematik so Menzel, müsse auf einer
der nächsten Synoden gelöst werden.

Die Kirche ist
für ihn ein verlässlicher Partner: „Wir halten an der Vereinbarung
über die freiwilligen Zuwendungen der Kommunen bis zum Ende der
Vertragslaufzeit fest.“ Wenn die Jugendhilfeträger jedoch zusätzliche
U-3-Plätze benötigten, stünden diese in einer besonderen Finanzverpflichtung
auch gegenüber kirchlichen Trägern, betonte der Verwaltungsleiter.
Für den zusätzlichen Ausbau von Kindergartenplätzen für unter dreijährige
Kinder forderte er eine 100%-ige Übernahme der Kosten. „Diese können
nicht aus dem 7%-igen kirchlichen Trägeranteil bestritten werden.“

Mit insgesamt
54 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Kirchengemeinden
und des Kirchenkreises ist der Kirchenkreis Siegen einer der großen
Träger innerhalb der westfälischen Landeskirche.

kp

 

Synode 19. Mai 2010  Bericht 3

Nicht nur im Kirchenkreis
und nicht nur bis 75 Jahre

Kontroverse Diskussionen um
geplante neue Regelung für die Laienprediger

Schon im Vorfeld
der Kreissynode Siegen zeichnete sich ab, dass die Beratung über
das geplante „Kirchengesetz über die Ordnung für die Wortverkündigung
und die Sakramentsverwaltung durch Prädikantinnen und Prädikanten“
kontrovers erfolgen würde. Hatten doch die Laienpredigerinnen und
Laienprediger schon in vorherigen Beratungen und durch eine eigene
Stellungnahme ihre Kritikpunkte aufgezeigt. Sie empfinden es als
eine Einschränkung ihres Dienstes, wenn sich der beispielsweise
nur noch auf die Gemeinden des Kirchenkreises erstrecken und höchstes
bis zum 75sten Lebensjahres ausgeübt werden darf.

Nach der Kirchenordnung
können Gemeindeglieder, die die Gabe der Wortverkündigung haben,
mit eben dieser und der Sakramentsverwaltung betraut werden. Das
die näheren Bestimmungen regelnde Kirchengesetz stammt aus dem Jahre
1969 und wird von vielen Seiten als überarbeitungsbedürftig bezeichnet.
In dem geplanten neuen Gesetz sollen auch die Wortverkündigung und
Sakramentsverwaltung durch andere Berufsgruppen wie die Religionslehrer
oder Jugendreferenten geregelt werden.

Pfr.
Dr. Detlef Metz erläuterte umfänglich die Beweggründe
für die Änderungen. Deutlich zu unterscheiden sei die
Beauftragung der Laienprediger von der Ordination der
Pfarrerinnen und Pfarrer, die für die ganze Kirche gilt
und auf Lebenszeit angelegt ist. Zudem umfasst sie das
Ganze des geistlichen Tuns von Predigt und Sakramentsverwaltung
über Unterricht, Bildungsarbeit, Seelsorge und Leitungstätigkeiten.
Dazu bedarf es eines soliden theologischen Fundamentes.
Metz: „Angesichts der Herausforderungen, vor denen die
Kirche in der Gegenwart steht – neuer offensiver Atheismus,
Patchwork-Religion, interreligiöser Dialog, bekenntnisfreudiger
Islam, religiöse Indifferenz – wird ein intensives Theologiestudium,
in dem auch die Gegenwartsfragen bedacht werden, immer
wichtiger.


Pfr.
Dr. Detlef Metz erläuterte kompetent die geplanten Änderungen.

 Die evangelische
Kirche ist oder besser: sollte sein, die Kirche des Wortes. Für
die zu Ordinierenden ist daher eine gründliche Beschäftigung mit
der Bibel, dem Alten und Neuen Testament einschließlich der Sprachen,
in denen diese verfasst sind, und ihrer Auslegungsgeschichte mitsamt
der sie umgebenden Geistesgeschichte sowie das Durchdenken systematisch-theologischer
Fragen unabdingbar. Das Wort Gottes liegt eben nicht einfach auf
der Straße, es ist ein teures, wertvolles Gut; es bedarf des mühevollen
Studiums in dieses Wort einzudringen, sich von ihm in Frage stellen
zu lassen, eine theologische Existenz zu entwickeln.“

Den Dienst der
Prädikantinnen und Prädikanten bezeichnete Metz als einen speziell
zugeschnittenen und ergänzenden, für den allerdings auch eine ordentliche
Berufung in der Gemeinde erfolgen müsse. Ein Dienst am Presbyterium
vorbei sei undenkbar.


Laienprediger
Klaus Vitt
aus Hilchenbach
erläuterte die Positionen
der
Laienprediger.

Für
die Laienprediger nahm Klaus Vitt das Wort. Seines Erachtens
sei das Gesetz von 1969 völlig ausreichend. Vitt: „Eine
Beschränkung auf Zeit und Ort muss nicht sein, es ist
eine unnötige Fessel. Die Altersfrage regele sich seines
Erachtens von selbst. Den Laienpredigern sei bewusst,
dass sie keine Pfarrer seien. Vitt: „Wir drängen uns
nicht auf. Wir helfen gerne aus, wenn wir gerufen werden.“

Oberkirchenrat
Dr. Ulrich Möller zollte den Laienpredigerinnen und
Laienpredigern für ihre Arbeit hohen Respekt. Dies sei
ein lebendiger Dienst innerhalb des Kirchenkreises Siegen.
Er machte deutlich, dass die Berufung aus der Gemeinde
und in der Gemeinde erfolgen müsse, dann sei alles stimmig.
Der inneren Berufung müsse die äußere Berufung folgen.

In
der Kreissynode Siegen fand das neue Prädikantengesetz
keine Mehrheit. Dennoch wollte die Synode es nicht bei
einer einfachen Ablehnung belassen.

Entsprechend
dem Antrag der Kirchengemeinde Rödgen sprach sich die
Synode mit knapper Mehrheit dafür aus, den Dienst der
Laienprediger auch künftig nicht auf den Kirchenkreis
zu beschränken und auch eine Altersbeschränkung auf
75 Jahre nicht einzuführen. Ebenfalls soll bei einem
Gemeindewechsel keine neue Beauftragung erforderlich
werden. Zudem machte sich die Synode den Antrag der
Kirchengemeinde Klafeld zu Eigen, die Mitwirkung der
Prädikanten, zumindest aber der Gruppe der Jugendreferenten
zu ermöglichen und zu regeln.

kp

 

Synode 19. Mai 2010  Bericht 4

Unter der Hermeneutik des
Verdachtes

Kreissynode Siegen lehnte
Vorschläge Kirchengesetzänderungen ab

Das ging den Synodalen
im Kirchenkreis Siegen denn doch zu weit. Sie machten sich die Stellungnahme
des Theologischen Ausschusses zu Eigen, lehnten vier Kirchenordnungsänderungsvorschläge
ab und beantragten, dass die Landessynode die Gesetzesvorlagen überarbeiten
solle. Dabei müsste die Bedeutung der gewachsenen Strukturen überschaubarer
Ortsgemeinden und Kirchenkreise berücksichtigt werden. Von einer
Kompetenzverschiebung zu Lasten der Kirchengemeinden sei abzusehen.

Worum ging es?
Es ging der Landeskirche um die Möglichkeit eingreifen zu können
bei Pflichtverletzungen des Kreissynodalvorstandes. Es ging um das
Recht der Ersatzvornahme durch die Landeskirche zu Lasten des Kirchenkreises
und es ging vor allem um die Regelung der Leistungsfähigkeit der
Kirchenkreise und Kirchengemeinden.

Dr. Detlef Metz
brachte die Änderungsvorschläge der Landeskirche in die Synode ein
und wies auf potentielle Schwachstellen des beabsichtigten Regelwerks
hin.

Ziel der Änderung
der Kirchenordnung ist es, folgende kirchlichen Handlungsfelder
sowohl auf der Ebene der Landeskirche, der Kirchenkreise sowie der
Gemeinden verlässlich auszubilden: 1) Gottesdienst, Kirchenmusik
und Kultur, 2) Seelsorge und Beratung, 3) Diakonie und gesellschaftliche
Verantwortung, 4) Mission und Ökumene, 5) Bildung und Erziehung
und 6) Leitung und Verwaltung inklusive Öffentlichkeitsarbeit. Die
Landeskirche hat die Sorge, dass sich diese Ziele in der Fläche
angesichts der zurückgehenden Kirchenmitglieder und schwindenden
Kirchensteuermittel nicht erreichen lassen. Metz: „Die hier zum
Ausdruck kommende Sorge der Landeskirche mit ihrer besonderen Perspektive,
dem Blick für das Ganze, ist ganz und gar nicht unberechtigt, in
einer Zeit, die uns vermutlich noch einige Verteilungskämpfe bringen
wird, zwischen den Kirchengemeinden, zwischen den Kirchengemeinden
und dem Kirchenkreis und dessen Einrichtungen, Referaten und Diensten,
die von der Kreissynode errichtet wurden und die die Gemeinden nicht
unwesentlich in ihrer Arbeit entlastet haben und noch entlasten.“
Einher geht damit die Sorge um den Erhalt der Solidargemeinschaft.

Die geplanten
Änderungen, so Metz, erweitern die Interventionsmöglichkeiten der
Landeskirchenebene deutlich. Ihr Ziel sei die Schaffung und Erhaltung
starker, handlungsfähiger Kirchengemeinden und Kirchenkreise. „Insofern
sollte man die angestrebten  KO-Änderungen nicht mit der weithin
üblich gewordenen Hermeneutik des Verdachtes lesen, nach der das,
was „die da oben“ wollen, nichts Gutes sein kann.“

In der Geschichte
der Kirchenverfassung, so der Kirchenhistoriker Metz, sei mit der
presbyterial-synodalen Ordnung stets die Zielsetzung verbunden gewesen,
die jeweils untere Ebene zu stärken, dass sie ihren Auftrag erfüllen
könne.

Er sieht jedoch
die beabsichtigten Eingriffsmöglichkeiten der Landeskirche als zu
stark in die Selbstverwaltung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise
eingreifend. Weitere Möglichkeiten der Selbstregulierung, wie beispielsweise
eine Art „konstruktives Misstrauensvotum“, das eine Kreissynode
gegenüber einem Kreissynodalvorstand aussprechen könnte, stärkten
die Kirchenkreise die Handlungsfähigkeit selbst wieder herzustellen.

Der
Theologische Ausschuss hatte in vier Sitzungen die Änderungsvorschläge
der Kirchenordnung kontrovers beraten, sie aber letztlich
allesamt abgelehnt. Pfr. Rolf Fersterra, Vorsitzender
des Theologischen Ausschusses, erläuterte die Beratungsergebnisse.
Fersterra: „Lenkung und Leitung werden immer mehr von
der Gemeinde weg nach oben verlagert.“ Er plädierte
für eine Kirchenpolitik, die die Stärke und Mündigkeit
der Kirchengemeinde mit allen Kräften fördert.


Pfr.
Rolf Fersterra erläuterte die Standpunkte des Theologischen
Ausschusses.

Oberkirchenrat
Dr. Ulrich Möller versuchte die Befürchtungen der Synodalen zu zerstreuen.
Es sei seitens der Landeskirche nicht daran gedacht, von oben nach
unten durchzuregieren. Die Auftragserfüllung durchzuhalten werde
schwieriger. Die Kirchenkreise sollten befähigt werden, ihrem Auftrag
entsprechen zu können.

kp

(Fotos Karlfried Petri)