Keine neue Steuer!!!!!!!!

Die Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird einfacher

Neues Erhebungsverfahren bei der Abgeltungssteuer

Ab 1. Januar 2015 werden die Kirchensteuern auf Kapitalerträge, z.B. Zinsen, direkt von den Banken und Sparkassen erhoben und an die steuererhebenden Religionsgemein-schaften abgeführt.

Damit wird aber keine neue Kirchensteuer eingeführt, sondern das Verfahren wird nur vereinfacht! Darauf möchten wir ausdrücklich hinweisen!

Banken und Sparkassen sind jetzt verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober 2014 durchgeführt. Die Banken und Sparkassen erhalten die Angaben in anonymisierter Form.

Sofern Sie die Kirchensteuer aber von dem für Sie zuständigen Finanzamt über die Abgabe einer Kirchensteuererklärung erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung dieser Daten widersprechen. Den Widerspruch (sog. Sperrvermerkserklärung) müssen Sie bis spätestens 30. Juni 2014 auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen. Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit. In diesem Fall sperrt das BZSt die Übermittlung Ihrer Daten für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume. Das BZSt ist verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über Ihren Widerspruch und die jeweilige Bankanschrift zu informieren.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat seit Ende 2000 ein kostenloses Kirchensteuer-Telefon eingerichtet. Antworten auf alle Fragen rund um die Kirchensteuer – auch über das neue Erhebungsverfahren – gibt es unter der Telefonnummer 0800/354 72 43 montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr. Über diese Zeiten hinaus können Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen; man ruft Sie zurück!

Peter – Christian Rose