In den letzten fünf Ausgaben von „GEMEINDE JETZT“ haben wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, ausführlich über die Kirchenwahl 2016 informiert, über wichtige Hintergrundinformationen, über die allererste Kirchenwahl (Apostelgeschichte 6, 1 – 7), über die fünf verschiedenen „Gemeindetypen“, über die Aufgaben einer Presbyterin bzw. eines Presbyters und auch über die Suche nach neuen Kandidatinnen und Kandidaten. Mit diesem Artikel wollen wir diese Berichterstattung nun beenden.
Im November hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen zwei Veränderungen beschlossen. Künftig dürfen Jugendliche bereits ab 14 Jahren an der Wahl der Gemeindeleitungen teilnehmen. Bisher war dies erst ab 16 erlaubt. Außerdem ist die Zulassung zum Abendmahl keine Voraussetzung mehr für das aktive Stimmrecht. Diese nun abgeschaffte Einschränkung gab es in keiner anderen Landeskirche in Deutschland. Am passiven Wahlrecht hat sich demgegenüber nichts geändert: Zum Presbyter oder zur Presbyterin kann gewählt werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. „Kirchenwahl 2016 (VI)“ weiterlesen