Liebe Gemeindemitglieder, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre treue Unterstützung durch Spenden und Kirchgeldzahlungen!
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung gilt seit dem 5. Oktober 2025 eine verpflichtende Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen – sowohl bei Echtzeit- als auch bei regulären Überweisungen. Dabei wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgeglichen.
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